Kann ich die Maklergebühren beim Verkauf einer bisher vermieteten Wohnung steuerlich absetzen?

1 Antwort

Nur wenn der Verkauf der Besteuerung unterliegt. Sollte es aus der Spekulationsfrist raus ist, unterliegt es nicht der Besteuerung, also gibt es auch nichts was man abziehen müßte. Wenn Besteuerung natürlich abziehen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986