Abgeltungssteuer. Wie lange bleibt der Verlust aus Aktien im Verrechnungstopf?

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Dieser nicht verrechnete Verlust bleibt solange bestehen, bis er mit einem realisierten Gewinnn verrechnet werden kann. Die Kursgewinne werden erst verrechnet, dann fallen sie in den Freistellungsauftrag und dann erst werden sie steuerpflichtig.