Kontoauszug Wüstenrot Bausparkasse: Kapitalertragsteuer abgezogen, Kirchensteuer nicht, nachzahlen?

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Sofern man kirchensteuerpflichtig ist und das geldinstitut nicht beauftragt ist, die Kirchensteuer direkt einzubehalten, wird sie vom Finanzamt nachträglich berechnet und veranlagt.

Hierzu muss man den Betrag der im gesamten Kalenderjahr einbehaltenen Kapitalertragsteuer in der Einkommensteuererklärung angeben.