Wie lange rückwirkend kann das Finanzamt eine Einkommensteuererklärung verlangen?

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Das Finanzamt kann eine EkSt-Erklärung noch bis 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres verlangen: 3 Jahre bis zum Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO) plus Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die Festsetzungsfrist verlängert sich sogar auf zehn Jahre, wenn Steuer hinterzogen wurde, und auf fünf Jahre, wenn Steuer leichtfertig verkürzt worden ist. Wenn du Steuern hinterzogen hast, solltest du dich schnell anzeigen, dann passiert dir nichts.