Kann Ehefrau eigenes Kleinunternehmen anmelden?

3 Antworten

Natürlich geht das. Ihr seid zwei unterschiedliche Menschen und könnt somit auch jeder Unternehmer(in) sein.

Übrigens, auch wenn es für Euch keinen Unterschied machen wird, aber ein Kleinunternehmer ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Ist für Steuerlaien praktisch das Gleiche, aber Fachleute müssen das unterscheiden.

Ihr habt jeder Euren Betrieb. Einer (Du) macht die Gewinnermittlung udn führt aus die Umsätze Umsatzsteuer ab und zeiht das bei die Vorsteuer ab.

Der Andere (Deine Frau) macht ihr Gewinnermittlung und braucht sich um das Gebiet Umsatzsteuer nicht zu kümmern.

Ihr füllt dann jeweils eine Anlage "G" zur Einkommensteuererklärung aus in den Ihr jeweils Gewinn (oder Verlust) eintragt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das ging ja schnell. So in etwa hatte ich mir das auch vorgestellt. Bei der Einkommenssteuer werden wir dann gemeinsam Veranlagt. Die jeweiligen Unternehmen, stehen, was Umsatzsteuerplicht o. nicht Pflicht angeht für sich.

Das klingt plausibel.

Vielen Dank

      Das klingt plausibel.

;-) :-))))))))))))))))))))))  Könnte daran liegen, dass es richtig ist.

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Es spricht nichts gegen die Pläne Deiner Frau, solange sie die Umsatzgrenze von 17500 Euro für Kleinunternehmer nicht überschreitet.