doppelte Grunderwerbsteuer bei sofortigem Weiterverkauf?

2 Antworten

Also ich beziehe mal die Kommentare ein.

Herr A hat ein großes Grundstück, er will es verkaufen an B.

B braucht dazu eine Zufahrt die C gehört.

Nun will A die Zufahrt von C kaufen und beides zusammen , also Grundstück + Zufahrt an B verscherbeln.

Sind sich denn B und C spinnefeind?

Sonst wäre es doch ideal, wenn B das großes Grundstück von A kauft und die Zufahrt von C.

Da würde pro Grundstück nur ein Erwerbsvorgang sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wieso doppelt gezahlt? Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer und der wird ja wohl kaum sein eigenes Grundstück kaufen. 

Der jetzige Eigentümer des großen Grundstück kauft von Eigentümer 2 ein Grundstück für eine Zufahrt und verkauft es zusammen weiter an den Käufer. Hierbei fallen fürs gleiche Grundstück innerhalb einer Woche 2x die Grunderwerbssteuer an (Finanzamt kassiert doppelt).  Wäre blöd wenn es da nicht irgendwelche Außnahmen oder kreative Gestaltungsmöglichkeiten geben würde, aber konnte bis jetzt nichts finden.

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@fragesteller487

Hierbei fallen fürs gleiche Grundstück

Falsche Annahme. Die Grunderwerbsteuer fällt nicht für das Grundstück an, sondern für den Grunderwerb, deshalb heißt die Steuerart so. Und hier haben wir zwei Erwerbsvorgänge. Ich kann keine doppelte Steuer erkennen.

Die Steuer, die für das Grundstück anfällt, heißt Grundsteuer. Nicht verwechseln.

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@fragesteller487

Wäre blöd wenn es da nicht irgendwelche Außnahmen oder kreative Gestaltungsmöglichkeiten geben würde

Natürlich gibt es die. Aber das muss man vorher machen, nicht hinterher. Es sei denn, du bist Doc Brown und hast einen gepimpten DeLorean.

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@EnnoWarMal

Es ist noch vorher, soll aber schnellstmöglich über die Bühne gehen. Welche Möglichkeiten gibt es denn?

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