Prämienzahlung Bachelorarbeit Steuererklärung

1 Antwort

1. Der 450,- Euro Job ist nicht relevant in der Einkommensteuererklärung, weil die Abgaben pauschal mit 30,99 % vom arbeitgeber getragen werden.

2. Die Zahlungen kannst Du entweder aus Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EstG, oder als Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 erklären.

3. Alles nicht relevant, weil unter dem Grundfreibetrag und so, oder so keine Steuer rauskommt. Also wäre die Steuererklärung Zeitvertreib und Übung für später.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986