Auf einmal Steuerklasse 6 nach einem Auslandsjahr

1 Antwort

Wenn er die steuer ID dem Arbeitgeber gegeben hat, dann sollte die richtige Steuerklasse über ELSTAM übermittelt werden.

Wenn das nicht so ist, ein Schreiben an das Finanzamt. Mit mit Bitte um Korrektur der Daten.

Nachzahlung ist nicht zu erwarten, wenn nach VI abgerechnet wird, eher mit einer Erstattung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986