Steuertopfsaldo: Wieso wird die "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" beim Jahreswechsel auf 0 gesetzt?

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Versteuerte Gewinne werden mit früheren Verlusten verrechnet. Wenn solche Verlustvorträge ausgenutzt sind, sind Steuern zu zahlen. Das ist das Gesetz,

Neue Verluste werden wieder vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet. Leider kannst du für die Gewinne aus 2015 keine Erstattung mehr erhalten. Sonst wäre ja ein Steuerjahr nie abgeschlossen.

Dir bleibt die Hoffnung, wieder Gewinne zu erzielen, die dann mit den Vorträgen aus 2016 wieder verrechnet werden.

Sorry, ich bin kein Steuerberater, aber das Gesetz ist heute so.

Das ist eine befristete Maßnahme. währende Frist kann man prüfen, ob auf frühere Jahre zurückgreifen kann, wenn im gerade abgelaufenen Jahr steuerlich noch zu versteuernde Erträge aus Wertpapierverkäufen angefallen sind. Immer auch den Banker fragen.

Ist eine Online-Bank. Dort habe ich angerufen. Hat mir aber nicht recht weiterhelfen können. Von einer Frist hat sie nichts erwähnt.

Wie lange läuft diese Frist und was muss man machen, um die Frist zu wahren?

Ich habe gesehen, es gibt noch einen zweiten Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern - Sonstige". Dort habe ich den Fall genau jetzt schon. Letztes Jahr hatte ich einige Gewinne mit Indexzertifikaten gemacht. Diese waren in dem Topf vermerkt. Allerdings wurde dieser Topf zum Jahreswechsel auch automatisch auf 0 gesetzt. Nun habe ich ein Indexzertifikat im Depot mit dem ich weit im Minus bin und das ich nun mit Verlust verkaufen werde. Was muss tun, um die anteiligen Steuern aus dem letzten Jahr zurück zu erhalten?

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Morgen werde ich dir eine ergänzende Antwort geben können.

Vorläufig:

die Frist läuft bis Ende Januar. Zuvor schaust du nach, ob du in den vergangenen Jahren vor 2015 steuerliche noch nicht verrechnete Verluste  hast, dann könntest du noch nachträglich verrechnen. Vorgesetzt, dein Steuerbescheid  für das Jahr mit Verlust hat noch keine Bestandskraft. Das kann durch zB. irgendwo durch den Satz "wird vorläufig festgestellt" so sein.

Geduld bis morgen, spätestens übermorgen.

Ich hatte im Jahr 2015 Gewinne, für die ich Steuern bezahlt habe. Dies wurde im Topf "Berechnungsgrundlage der gezahlten Steuern" von der Bank festgehalten. Allerdings wurde der Topf offensichtlich beim Jahreswechsel von der Bank auf 0 gestellt. 

Wenn ich nun im Jahr 2016 Verluste realisiere würde ich erwarten, dass ich aufgrund der im Jahr 2015 bezahlten Steuern auf Gewinne eine entsprechende Steuererstattung bereits bei der Wertpapierabrechung der Bank erhalte. Wenn der Topf aber nun auf 0 ist, dürfte das so aber nicht mehr funktionieren?

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