Wir haben das Dach unserer Scheune neu decken lassen müssen, können dafür die Handwerker Leistungen auch von der Steuer abgesetzt werden?

2 Antworten

Hallo,

 die Arbeitsleistungen der Handwerker werden steuerlich nur für selbstgenutzten Wohnraum anerkannt. 

Vielleicht lebt er/sie ja zumindest zeitweise in der Scheune. -;)))

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@billy

lach....warum auch nicht, ein schützendes Dach hat die Scheune ja hoffentlich jetzt. 

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Nach der Tabelle hier

http://www.software24.com/nicht-im-menue/beguenstigte-und-nicht-beguenstigte-haushaltsnahe-dienstleistungen-und-handwerkerleistungen.html

können sogar Reparaturen an Garagen geltend gemacht werden. Da sollte es bei der Scheune auch gehen.

Ich weiß aber nicht, wie verlässlich "software24" in dieser Beziehung ist, sonst hätte ich geantwortet.

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@Mikkey

hmm.....dann würde ich sagen

 " Versuch macht kluch " ! ;-)) 

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Mit welcher Einkunftsart steht denn die Scheune in Verbindung?

Ist die vermietet?

Nutz ihr sie für eine eigene Landwirtschaft?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

früher hatten wir mal Landwirtschaft, jetzt lagern wir alles mögliche drin: Feuerholz, Hasenheu, Gartenwerkzeug und solche Sachen halt, ist nicht vermietet und wird rein privat genutzt

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