Steuerliche Betrachtung einer "Spende" für ein Open Source Projekt?

4 Antworten

Da bist Du 1. auf dem Holzweg, aber 2. bringt es den Leuten auch nichts, wenn Du Umsatzsteuer aufschlägst. 

1. Du bekommst das Geld nicht frei jeder Rechtsgrundlage. Man unterstützt Dich bei der Entwicklung der Software. Es gelten Regeln, wie beim Crowdfunding. Daher sind diese Einnahmen auch wie Betriebseinnahmen zu behandeln. Keiner würde Dir Geld geben, wenn Du diese Software nicht anbieten würdest.

2. Natürlich bist Du Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn. Denn Du übst die Tätigkeit aus, um Einnahmen zu erzielen. Ob Du einen Gewinn machen willst, ist unbeachtlich. Da Du aber vermutlich unter 17.500,- Einnahmen hast, bist Du Kleinunternehmer.

3. Du kannst den Leuten Quittungen ausstellen, aber mit dem Vermerk "Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG. Solltest Du in einem Jahr über 17.500,- einnahmen kommen, ist ab dem Folgejahren die Umsatzsteuer auszuweisen. Aber Du kannst die dann auch ausweisen udn die Zahler können sie abziehen.

4. Deshlab könntest Du das auch heute schon machen, weil es für Deine Förderer egal ist, ob sie 20,- Euro, oder 20 Euro + 19 % , also 23,80 zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

  Zur Info: habe keine KU-Regelungen und schreibe daher Rechnungen mit USt.

Nun verstehe ich die Frage noch weniger, denn:

§ 2 Abs. 1 UStG

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.

Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers.

Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Wenn Du schon unternehmerisch tätig bist, ist ja der "Open Source Bereich" zwar eventuell einkommen- und gewerbesteuerlich ein gesonderter Betrieb, aber umsatzsteuerlich sowieso Teil der unternehmerischen Tätigkeit.

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@wfwbinder

Mit der "Spende" hat der Spender doch keinen Anspruch, dass ich ein bestimmtes Feature einbaue, Fehler beseitige bzw. ein neues Kapitel schreibe... daher der Einwand, ob es hier einen Leistungsaustausch gibt?

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@XXLpapiertiger

Das ist schon richtig, aber wenn ich Software verwende, nehmen wir an Open Office, kann ich eine "Spende" geben, oder auch nicht.

Ich nutze Deine Software und weil ich die Leistung anerkenne, zahlen ich einen Betrag X.

Ich würde diesen Betrag X vermutlich nie zahlen, wenn ich Deine Software nicht nutzen würde.

Und Du würdest mit der Entwicklung/Weiterentwicklung der Software aufhören, wenn es keinen Unterstützer gäbe.

Somit ergibt sich ganz automatisch  der Zusammenhang.

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Leistungsaustausch nach EStG

Wenn ich wissen will, wie man einen Ölwechsel bei einem Motorrad durchführt, hat es wenig Sinn, im Handbuch für einen PKW nachzuschlagen. Auch der Hinweis, dass ja beides Fahrzeuge sind, hilft da nicht viel.

Fangen wir mit der Einkommensteuer (+Gewerbesteuer) an:

Es ist ganz klar, dass du das Geld bekommst. Es ist keine Schenkung, sondern Gegenleistung für die geleistete Arbeit und damit Honorar und als solches zu versteuern. Ende Einkommensteuer.

Umsatzsteuerlich bist du Unternehmer, das ist ganz klar. Ob du nun Kleinunternehmer bist oder nicht, geht aus der Sachverhaltsdarstellung nicht hervor. Es gibt auch einen Leistungsaustausch, denn hier ist die Gegenleistung die Lieferung der Software (bzw. die Leistung, eine solche herzustellen - das kommt darauf an, in welcher Form der Leistugsempfänger in den Genuss deiner Arbeit kommt).

Beides hat aber wenig mit der Anforderung, eine Rechnung zu stellen, zu tun. Gemäß § 14(2) Nummer 2 Satz 2 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn er an einen anderen Unternehmer leistet. Soweit klar.

Ob auf diese Rechnung nun Umsatzsteuer gehört oder nicht, hängt erstens davon ab, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht und zweitens davon, wo der Ort der Leistung (oder Lieferung) ist.

Wenn du KU bist, gehört keine Umsatzsteuer auf die Rechnung und das Ansinnen des Auftraggebers ist Unsinn. Der Sachverhalt gibt das aber so nicht her, deshalb weiß man nicht, was man dir raten soll.

Die Software kann man sich im Internet einfach runter laden (Github) bzw. das Handbuch im Internet lesen (ggf. auch Downloaden/Ausdrucken).

Zur Info: habe keine KU-Regelungen und schreibe daher Rechnungen mit USt.

Führst Du denn auch brav die eingenommene USt ans Finanzamt ab?

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