Steuererklärung bei Kapitalerträgen im Ausland unter Sparer-Pauschbetrag?

1 Antwort

Falsche Grundannahme.

Die Zinsen sind inländische Einkünfte, da sie in § 49 EStG, aber nicht in § 34d EStG genannt sind. Sie sind also genauso zu behandeln als wenn das Konto in Magdeburg geführt würde.

Eine Steuererklärungspflicht besteht in Deutschland nicht, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird und auch keine anderen (§ 46 EStG) Merkmale vorliegen, die zu einer Pflicht führen.

In den Niederlanden besteht auch keine Steuererklärungspflicht, da den Niederlanden das Besteuerungsrecht nicht zusteht (siehe DBA). Eventuell durch die Bank einbehaltene Quellensteuern kannst du nur wiederbekommen, wenn der Bank eine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt wird. Die bekommst du durch dein Wohnsitzfinanzamt.

Deine Aussage scheint leider nicht zu stimmen, denn auf der Webseite der Bank steht: 

"Ihre Zinserträge von der LeasePlan Bank sind in den aktuellen Einkommensteuererklärungsformularen als „ausländische Kapitalerträge“ in der Zeile 15 der Anlage KAP zu erfassen."

Ich weiß nur nicht, ob das auch auf mich zutrifft, wenn ich unter dem Sparer-Pauschbetrag liege und ansonsten gar keine Steuererklärung machen müsste.

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@Abcce

Die Aussage stimmt .

Eine Steuererklärungspflicht besteht in Deutschland nicht, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird

Ansonsten siehe Aussage deiner Bank.

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@Zitterbacke

Ich meinte die Aussage

Die Zinsen sind inländische Einkünfte, da sie in § 49 EStG, aber nicht in § 34d EStG genannt sind. Sie sind also genauso zu behandeln als wenn das Konto in Magdeburg geführt würde.

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@Abcce

An welcher Position die Zinsen im Formular eingetragen werden müssen, ist doch völlig irrelevant. Wären es ausländische Einkünfte, so wäre die Anlage AUS die richtige Anlage und nicht KAP.

Dass die Finanzverwaltung mehrere Eingabefelder für die Einordnung der verschiedenen Quellen der Zinsen einbaut, ist auch nicht neu. Bei dieser Zuordnung geht es nur darum, eine Aufteilung vorzunehmen und die Zinsen, die nicht dem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, abzusondern. Das ist auch logisch und nachvollziehbar.

Inländische Einkünfte bleiben diese ausländischen Zinsen trotzdem. Ein Blick ins Gesetz genügt da. Quelle habe ich genannt.

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