ABLEHNUNG eines Kreditantrages trotz TOP-Bonität .... Was tun ????

Ausgangssituation seit über 30 Jahren Beamter , Grundbesitz , Kredite usw im überschaubaren Rahmen , keine Mahnverfahren , kein Strafverfahren usw.

Kreditantrag im Internet wurde ein Kleinkredit angeboten von einer namhaften B...Bank ,,ab 2,9 %" usw . Ich beantragte online im Internet einen Kredit zu 10.000 € mit 84 Monatsraten , dort das Versprechen , dass man sich in wenigen Minuten zurückmelde . Doch weder telefonisch noch per e-mail reagierte die B...Bank . Nach ca 10 Tagen rief ich die B...Bank an , fragte nach dem Kreditantrag , zu meinem Erstaunen sagte der Sachbearbeiter , man habe den Kredit ablehnen müssen wegen eines Negativantrages . Ich war mir allerdings sicher , dass ich keinen Negativ-Eintrag haben kann, Also Selbstauskünfte besorgen . Schufa + Creditreform + weitere , Ergebnis = höchste Bonität und keinerlei Negativ-Eintrag . Nun rief ich wider bei der B...Bank an, berichtete von den Ergebnissen, der Sachbarbeiter empfahl schriftlich mit Anlage der Selbstauskünfte um eine nochmalige Prüfung zu bittem. Das tat ich , die B...Bank prüfte , was ich online bei der Schufa nachverfolgen konnte . Und ... heute bekomme ich einen Brief der B...Bank mit ,,können wir Ihrem Wunsch derzeit nicht entsprechen..... keine nähere Angaben zu unserer Kreditpolitik...." Nun ist nicht mehr die Rede von Negativeintrag, sondern von Gründen der Kreditpolitik.

Nun drängt sich mir der verdacht auf , dass wenn ich eine Top-Bonität habe , sogar lebenslänglich verbeamtet bin , Grundbesitz mit geringer Belastung habe .... , dass diese B...Bank offensichtlich garnicht interessiert ist , einen Kredit an Kunden mit Top-Bonität zu vergeben , sondern nur an mittelprächtige Kunden mit schlechterer Bonität, die dann nur z.B. 7,5 % bekommen .

Gibt es andere Gründe , die trotz Top-Bonität zur Kreditablehnung führen ??? Stellt dies nicht einen Verstoß dar gegen irgendwelche Richtlinien ???? Sollte man das nicht der BaFin und der Verbraucher-Beratung melden zur Weiterverfolgung ????

Bank, Kredit
Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??

Guten Tag,

meine (mittlerweile) Frau, hat in Erbengemeinschaft (mit ihren 2 Geschwistern) ein Haus geerbt. Meine Frau und ich haben dann das Haus aus der Erbengemeinschaft übernommen und notariell alles gekauft (übernommen Übernahmevertrag aus Erbe) und die Geschwister ausbezahlt.

Auf dem Haus war noch ein offener Kredit von 68.000€ dem ein Bausparvertrag mit bereits 31.000 Euro gegenübersteht. Der Kredit würde 2014 ablösbar werden und soll mit dem Bausparvertrag abgelöst werden dann.

Im Notarvertrag bei der Übernahme aus der Erbengemeinschaft wurde zusätzlich geregelt, dass in dem Kreditvertrag der da noch offen ist, die Erbengemeinschaft als Kreditnehmer raus muss und WIR auch als neue Hausbesitzer dann rein. der Kreditvertrag läuft namentlich auf der Schwester meiner Frau und die 2 Miterben (1 davon meine Frau) stehen als Bürgen mit dabei.

Also bin ich zur Bank habe mein Anliegen vorgetragen, dass das Haus jetzt aus der Erbengemeinschaft von uns übernommen wird und jetzt uns gehört. Mit der Bitte den Namen im Kreditvertrag dann auf mich zu schreiben, damit alles wieder stimmt und die Bank auch wieder das Haus als Sicherheit hat (da es der Erbengemeinschaft ja nicht mehr gehört). Nix da. Die Bank verlangt einen Vorfälligkeitszins von über 3000€ nur um den Namen zu ändern. Da mit ein gehen natürlich dann noch Eröffnung neuer Kreditvertrag + Provisionen usw. Er (der Banker) bezieht sich auf ein EU-Recht, welches er mir nicht nennen will.

Hat jemand ein Tip für mich? Gibt es das Gesetz? Brauche ich einen Anwalt?

Was würdet ihr tun? Wie stehe ich rechtlich?

Danke vorab.

Gruß

Erbengemeinschaft, Kredit, Umschuldung, Vorfälligkeitsentschädigung
Bekomm ich einen 100000€ Darlehen für die modernisierung eines 2 Familienhauses?

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also zur Ausgangssituation: 32Jahre seit 2 jahren geschieden, Nettoverdienst ca. 1600€ Ich möchte mit meiner Lebenspartnerin das 2 Familienhaus (Stadthausvilla,Klinkerbau 1930, 2 Wohneinheiten von 90m², Dachgeschoss Wohnung von ca 40m² soll an Studenten vermietet werden, Grundstück 2000m², zentral gelegen) ihrer Eltern Sanieren/Modernisieren (Dach neu eindecken und Isolieren, bzw Trockenbauarbeiten durchführen, Neue Heizung incl. Leitungen, Heizkörper und 3 Badezimmer, Komplett neue Elektroinstallation und die Fassade dämmen (wenn möglich WDVS falls von der Stadt nicht erlaubt dann Innendämmung. Viele der arbeiten kann ich selbst durchführen, da ich gelernter Trockenbaumonteur und Gebäudeenergieberater bin. Von Fachfirmen müssen nur die Heizungsanlage etc, und das Dach gedeckt werden.

Welchen Kredit kann ich am besten dafür nehmen? Bzw was ist sinnvoll alles über die KFW geht ja nicht wenn ich es nicht über fachfirmen laufen lasse und selber mache oder? ich denke das es nicht mehr erlaubt ist nur das material über die kfw zu finanzieren oder?

Kann mir jemand sagen ob ich überhaupt einen Kredit über 100000€ bekomme wenn das gebäude mir "noch" nicht gehört? Geht in meinen bzw. unseren besitz erst in ein paar jahren über!

wäre schön wenn mir jemand tips geben kann, vielen dank

p.s: bitte keine kommentare wie: mit 100000€ kommst du niemals hin etc. danke

Darlehen, Kredit
Bürgschaft unterschreiben?

hallo, ich bin schon lange mitleserin in diesem forum. meine fragen konnte ich auch immer beantwortent finden doch jetzt hab ich eine spezielle frage und da wochenende ist weiß ich nicht wer mir sonst auf die schnelle rat geben könnte, außer ihr. hier meine frage: meine schwägerin und meine schwiegermutter haben zusammen ein haus je zur hälfte. vor ein paar jahren haben sie einen kredit mit ca. 80.000 euro aufgenommen. beide haben unterschrieben. meine schwägerin hatte eine firma die anfang 2009 in konkurs gegangen ist. gleich danach lies auch meine schwägerin das belastungs- und veräußerungsverbot für meine schwiegermutter ins grundbuch eintragen (zur sicherheit). die gläubiger fordern jetzt 60.000 euro ein und der masseverwalter will gerichtlich vorgehen damit das belastungs- u. veräußerungsverbot wieder gelöscht wird da es erst nach konkursanmeldung eingetragen wurde. die bank mit den 80.000 ist auch im konkurs drinnen - fordert aber nicht da sie die raten immer pünktlich bezahlt haben. jetzt will meine schwägerin das mein mann für die 60.000 euro mit bürgt da sie allein nichts bekommt. soll er es machen? haftet dann er nur für die 60.000? das problem ist auch das wenn der masseverwalter die löschung fordert das das ganze haus ev. zwangsversteigert wird. oder? kann sich eine familie 2 erw. + 1 kind, wohnung und auto überhaupt einen gesamtkredit vo ca. 140.000 euro leiste

Bürgschaft, Grundbuch, Kredit

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