Muss der Grundbucheintrag auf den gleichen Namen lauten wie das Baufinanzierungsdarlehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

...Nein, muss es grundsätzlich nicht...Darlehensnehmer und Immobilieneigentümer ("Sicherunsggeber") können unterschiedliche Personen sein...allerdings verlangen Banken in der Regel, dass mind. einer der Eigentümer auch Darlehensnehmer wird...jede Bank hat da ganz eigene Spielregeln...

Jein, eine Grundbucheintragung kann auch eine reine dingliche sicherheit sein.

  • Also der Kreditvertrag kann auf die Person A lauten und Person B, der die Immobilie gehört, kann der Grundbucheintragung zustimmen, also sein Eigentum als dingliche Sicherheit geben, ohne persönlich für das Darlehn zu bürgen.

  • Sein Eigentum dient dann nur als Sicherheit. Er hat aber trotzdem das Risiko, sein Eigentum zu verlieren, wenn der Darlehnnehmer nicht tilgt.