darf eine einmalige Rückzahlung gepfändet werden?
Mein Mann bekommt eine Rückzahlung, weil er eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten hat. Da wir aber unseren Bankkredit nicht zahlen konnten, wird jetzt unser Kredit und unser "altes" Konto gekündigt. Danach wird die Angelegenheit einem Inkassounternehmen übergeben. Ich gehe davon aus, dass uns bereits im Januar ein Gerichtsvollzieher einen Besuch abstatten wird. Kann er die Einmalrückzahlung der Rente pfänden und kann er die neuen Konten bei der Sparkasse pfänden lassen? Müssen wir jetzt P-Konten einrichten lassen? Ich danke Euch schon im Voraus für Eure guten Antworten!
2 Antworten

Worum handelt es sich bei der Rückzahlung; bei einer echten Rückzahlung müsste doch Dein Mann estmal einen Betrag einbezahlt haben aus seinem Vermögen, der dann aus irgendwelchen Gründen zurückgezahlt wird. Oder handelt es sich um die Nachzahlung einer BU-Rente, die er erst jetzt bekommt? Bevor der Kuckuckskleber kommt, muss erst mal ein Vollstreckungstitel vorlegen (ein Mahnbescheid ist nicht ausreichend, es muss mindestens ein Vollstreckungsbescheid sein); die Einrichtung eines P-Kontos hilft zwar insgesamt, aber für die Freigabe einer Rentennachzahlung brauchst Du eine gesonderte Freigabe vom Amtsgericht.

Ja das darf gepfändet werden. Bevor alles auf eine Privatinsolvenz hinausläuft könnte man versuchen mit dem Gläubiger des Darlehens einen Vergleich zu schliessen. Kooperation ist für alle Beteiligten stressfreier als Konfrontation.