darf eine einmalige Rückzahlung gepfändet werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Worum handelt es sich bei der Rückzahlung; bei einer echten Rückzahlung müsste doch Dein Mann estmal einen Betrag einbezahlt haben aus seinem Vermögen, der dann aus irgendwelchen Gründen zurückgezahlt wird. Oder handelt es sich um die Nachzahlung einer BU-Rente, die er erst jetzt bekommt? Bevor der Kuckuckskleber kommt, muss erst mal ein Vollstreckungstitel vorlegen (ein Mahnbescheid ist nicht ausreichend, es muss mindestens ein Vollstreckungsbescheid sein); die Einrichtung eines P-Kontos hilft zwar insgesamt, aber für die Freigabe einer Rentennachzahlung brauchst Du eine gesonderte Freigabe vom Amtsgericht.

Ja das darf gepfändet werden. Bevor alles auf eine Privatinsolvenz hinausläuft könnte man versuchen mit dem Gläubiger des Darlehens einen Vergleich zu schliessen. Kooperation ist für alle Beteiligten stressfreier als Konfrontation.