Kann Auto gepfändet werden ?
Mein Vater ist Rentner und besitzt einen Mercedes Benz 190.Dummerweise hat er als Bürge für einen Kredit gewirkt, den die Verwandten nun nicht mehr bezahlen können.Nun haben wir Post vom Gerichtsvollzieher bekommen,der den "Vollstreckungsauftrag" durchzuführen. Bedeutet dass nun eine Sachpfändung? Und kann er dann auch das Auto pfänden?
3 Antworten
Der Pkw unterliegt der Pfändung, falls von Dritten kein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird. Der Eigentümer (z.B.Autohaus) könnte dann vom Besitzer, deinem Vater, die Herausgabe der Sache verlangen (§ 893 BGB). Ob hier eine Austauschpfändung möglich ist, wäre zu prüfen.
Eine Austauschpfändung liegt vor, wenn der Gläubiger in der Zwangsvollstreckung dem Schuldner für eine höherwertige unpfändbare Sache nach § 811 a, b ZPO ein Ersatzstück oder Geld für die Anschaffung eines solchen zur Verfügung stellt, damit er die höherwertige Sache pfänden und verwerten kann (Beispiel Mercedes Benz 190 gegen gebrauchten Polo).
Ja, ich denke, dass das Auto verpfändet werden kann. Beim Bürgen sollte man wirklich aufpassen!
Wenn es dein Vater zu Einnahmezwecken nicht benötigt, sondern nur privat, ist es wohl pfändbar. Der Gerichtsvollzieher ist für die Sachpfändung zuständig. Er könnte das Auto in Beschlag nehmen und wird möglicherweise nach ihm fragen.