Sollte Ehefrau mit wenig eigenem Einkommen als Bürge für einen Kredit unterschreiben?

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Banken sehen gerne Eheleute als Gesamtschuldner bei Darlehensverträgen, da so ihr Risiko geringer ist, als wenn es nur ein Schulder ist. Das dürfte in manchen Fällen keine wesentliche praktische Bedeutung haben, beeinflusst jedoch ggf. die Konditionen, die man erreichen kann. Du solltest also fragen, was sich an den Konditionen verbessert, wenn auch Deine Frau gesamtschuldnerisch Darlehensnehmerin wird. Verbessert sich nichts, so ist das sicher nicht erforderlich.

Wenn es um ein paar Möbel geht, dann dürfte das sehr irrelevant sein. Geht es um eine Immobilie, für die auch Deine Frau im Grundbuch als Miteigentümerin eingetragen ist, so wäre in jedem Fall auch sinnvoll, sie als Darlehensnehmerin aufzuführen. Schulden und Vermögenspositionen werden so beide gleichermaßen verteilt.

Das ist beispielsweise relevant für Scheidungen und Todesfälle.