Renovierungskosten bei der Bank

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Was bedeutet "angesetzt"?

Hast Du einen Darlehensvertrag über den Kaufpreis, die Erwerbsnebenkosten plus 15 kEUR abgeschlossen? In diesem Fall sollte das Darlehen für alle unmittelbar mit dem Kauf in Verbindung stehenden Kosten direkt ausgezahlt werden, um den Kaufpreis, Notarkosten etc. zu entrichten. Die Bank sieht dann ja, wo das Geld hingeht.

Hast Du die Wohnung per Eigenkapital gekauft und nun noch ein Darlehen über Renovierungskosten abgeschlossen?

Bezüglich den weiteren 15 kEUR solltest Du diese auch im Rahmen des Zeitraums abrufen, für den noch keine Bereitstellungszinsen anfallen. Für den relativ kleinen Betrag wird die Bank wahrscheinlich nicht aufwendige Verwendungsnachweise Zug um Zug erfordern, sondern anhand der Überweisungen sehen, daß Du Handwerker oder Baustofffirmen/Baumärkte bezahlst.

Im Zweifelsfall solltest Du später nach Abschluß der Arbeiten Handwerker- oder Materialrechnungen über mind. 15 kEUR vorweisen können.

Wie das die Bank genau gehandhabt haben möchte (z.B. Überweisung nur nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung, was bei größeren Darlehen üblich ist), muss die Bank sagen verbindlich können.

Bei meiner VR-Bank lief das Darlehen über die Sanierungskosten (ca. 215 kEUR) gegen die nachträgliche, monatliche Vorlage von Rechnungen, so daß am Ende der Abrufbetrag mit Rechnungen belegbar war.