Wie bringe ich die Bank dazu auf die Vorfälligkeitsentschädigung zu verzichten?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Ausnahme von der Rechtslage wäre die eventuell bei der Bank (rudimentär) vorhandene menschliche Komponente. Der von Dir angesprochene Mitarbeiter muss seine Arbeit machen und kann/will sich den Verlust (unterstellen wir: korrekte Ermittlung) aus vorzeitiger Tilgung nicht anrechnen lassen.

Du mußt also die Entscheidungsebene ansprechen, bei der es auf ein paar Tausend Euro nicht ankommt. Diese Entscheidungsträger (nur einen!) mußt Du mit Deiner nachprüfbaren, aber herzzerreißenden Story anschreiben. Biete an, das medizinische Gutachten auf Wunsch nachzusenden (nicht: gleich mitzusenden).

Vielleicht fragst Du ganz einfach und offen den Sachbearbeiter in einem Vier-Augen-Gespräch (besser nicht: am Telefon), an wen Du Dich in dieser Sache wenden müßtest, ohne dass ihm ein Schaden aus dem Vorgang entsteht.

PS: Die fachliche Überprüfung der Angemessenheit der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht umsonst zu haben. Hier findest Du einen Ansatzpunkt: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Vorfaelligkeitsentschaedigung-Nachrechnen-lohnt-4270181-4270185/ Daraus ergibt sich auch eine Kompromißspannbreite.


Außer den bereits genannten Argumenten gibt es noch die Möglichkeit, dass der Erwerber, falls auch er fremdfinanzieren muss, die Schuldübernahme erklärt, erforderlichenfalls noch eine Aufstockung erreicht und demzufolge ein vorzeitiger Rückfluss des Darlehens unterbleibt. Also Appartement mit Finanzierung schmackhaft machen und mit der Kostenersparnis argumentieren. Es entfallen für den Erwerber die Neueinschätzung des Immobilienwerts, die Notarkosten für die Grundschuldbestellung, die Kosten des Grundbuchamts für die Eintragung der Grundschuld und für dich selbst als Verkäufer die Kosten für den Löschungsantrag und die Gebühren für die Löschung der Grundschuld und ggfls. die Hebegebühr des Notars. Versuche es und berichte gelegentlich.

Wenn der Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurde,  was hier der Fall ist, kannst du ihn sehr wahrscheinlich mit dem WIDERRUFSJOKER wegen einer falschen Widerrufsbelehrung kündigen: 

http://widerrufsjoker-anwalt-bankrecht.de

Dann fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an und du kannst zu den jetzt günstigeren Zinsen umschulden.