Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??
Guten Tag,
meine (mittlerweile) Frau, hat in Erbengemeinschaft (mit ihren 2 Geschwistern) ein Haus geerbt. Meine Frau und ich haben dann das Haus aus der Erbengemeinschaft übernommen und notariell alles gekauft (übernommen Übernahmevertrag aus Erbe) und die Geschwister ausbezahlt.
Auf dem Haus war noch ein offener Kredit von 68.000€ dem ein Bausparvertrag mit bereits 31.000 Euro gegenübersteht. Der Kredit würde 2014 ablösbar werden und soll mit dem Bausparvertrag abgelöst werden dann.
Im Notarvertrag bei der Übernahme aus der Erbengemeinschaft wurde zusätzlich geregelt, dass in dem Kreditvertrag der da noch offen ist, die Erbengemeinschaft als Kreditnehmer raus muss und WIR auch als neue Hausbesitzer dann rein. der Kreditvertrag läuft namentlich auf der Schwester meiner Frau und die 2 Miterben (1 davon meine Frau) stehen als Bürgen mit dabei.
Also bin ich zur Bank habe mein Anliegen vorgetragen, dass das Haus jetzt aus der Erbengemeinschaft von uns übernommen wird und jetzt uns gehört. Mit der Bitte den Namen im Kreditvertrag dann auf mich zu schreiben, damit alles wieder stimmt und die Bank auch wieder das Haus als Sicherheit hat (da es der Erbengemeinschaft ja nicht mehr gehört). Nix da. Die Bank verlangt einen Vorfälligkeitszins von über 3000€ nur um den Namen zu ändern. Da mit ein gehen natürlich dann noch Eröffnung neuer Kreditvertrag + Provisionen usw. Er (der Banker) bezieht sich auf ein EU-Recht, welches er mir nicht nennen will.
Hat jemand ein Tip für mich? Gibt es das Gesetz? Brauche ich einen Anwalt?
Was würdet ihr tun? Wie stehe ich rechtlich?
Danke vorab.
Gruß
2 Antworten
Du und deine Frau sind Eigentümer des von der Erbengemeinschaft erworbenen Grundstücks. Die Veräußerer haften auch nach dem Eigentumswechsel weiterhin persönlich der Bank gegenüber. Die Bank "muss" dem Schuldnerwechsel keinesfalls zustimmen und die beiden Schwestern deiner Frau aus der Schuldhaft entlassen.
Da das Darlehen nicht vorzeitig zurückgeführt wird, fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Was gemeint sein dürfte ist eine Bearbeitungsgebühr für die Bonitätsprüfung und den beabsichtigten Schuldnerwechsel. Hierfür 4,41 % = 3.000 € zu verlangen, erscheint mir weit überzogen, max. 300 € wären m. E. angemessen.
Empfehlung: Bis 2014 warten, dann entschädigungsfrei voll ablösen und im Bedarfsfalle nach einem kulanteren Institut Ausschau halten.
Hier geht es doch nicht um die Frage, ob die Bank dem Eigentumswechsel widersprechen kann, sondern darum, ob sie die beiden Schwestern als Veräußerer des belasteten Grundstücks aus der persönlichen Schuldhaft entlässt und die Schuldübernahme durch den Erwerber (Ehemann) genehmigt.
Gefragt wurde nach der Schuldhaftentlassung der Veräußerer durch die Bank und nicht nach der Zustimmungsbedürftigkeit der Bank zum Eigentumswechsel.
Hui, sehr kompliziert langsam....? Na das gibt was. Danke mal.
Wenn ein Darlehen vor Zinsbindungsende zurückgezahlt wird, kann die Bank einen Schaden in Form der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall wird kein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, sondern nur der Schuldner ausgetauscht. Das sollte die Bank gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr erledigen.
Bei einen Immobilienverkauf kann die Bank dem Schuldnerwechsel gar nicht widersprechen, sofern sichergestellt ist, daß ihre bestehende Grundschuld abgelöst wird, d.h. die neuen Eigentümer eine Finanzierung oder Bargeld vorweisen können. Sonst müsste ja jeder erst seine Bank fragen, ob er seine Immobilie veräußern darf :)
"Frage2012" hat ja explizit geschrieben, daß die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen würde. Genau das will sie auch, da ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden soll und der Bank dadurch ein Schaden entstünde, da sie nun einen geringeren Zins bekäme aus dem bisherigen Vertrag, da die Zinsen heute deutlich niedriger sind. Siehe auch meine Antwort unten.