Vorfälligkeitszins bei Umschuldung nach Auflösung Erbengemeinschaft??

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du und deine Frau sind Eigentümer des von der Erbengemeinschaft erworbenen Grundstücks. Die Veräußerer haften auch nach dem Eigentumswechsel weiterhin persönlich der Bank gegenüber. Die Bank "muss" dem Schuldnerwechsel keinesfalls zustimmen und die beiden Schwestern deiner Frau aus der Schuldhaft entlassen.

Da das Darlehen nicht vorzeitig zurückgeführt wird, fällt auch keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Was gemeint sein dürfte ist eine Bearbeitungsgebühr für die Bonitätsprüfung und den beabsichtigten Schuldnerwechsel. Hierfür 4,41 % = 3.000 € zu verlangen, erscheint mir weit überzogen, max. 300 € wären m. E. angemessen.

Empfehlung: Bis 2014 warten, dann entschädigungsfrei voll ablösen und im Bedarfsfalle nach einem kulanteren Institut Ausschau halten.

Bei einen Immobilienverkauf kann die Bank dem Schuldnerwechsel gar nicht widersprechen, sofern sichergestellt ist, daß ihre bestehende Grundschuld abgelöst wird, d.h. die neuen Eigentümer eine Finanzierung oder Bargeld vorweisen können. Sonst müsste ja jeder erst seine Bank fragen, ob er seine Immobilie veräußern darf :)

"Frage2012" hat ja explizit geschrieben, daß die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen würde. Genau das will sie auch, da ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden soll und der Bank dadurch ein Schaden entstünde, da sie nun einen geringeren Zins bekäme aus dem bisherigen Vertrag, da die Zinsen heute deutlich niedriger sind. Siehe auch meine Antwort unten.

0
@hypothekenteam

Hier geht es doch nicht um die Frage, ob die Bank dem Eigentumswechsel widersprechen kann, sondern darum, ob sie die beiden Schwestern als Veräußerer des belasteten Grundstücks aus der persönlichen Schuldhaft entlässt und die Schuldübernahme durch den Erwerber (Ehemann) genehmigt.

Gefragt wurde nach der Schuldhaftentlassung der Veräußerer durch die Bank und nicht nach der Zustimmungsbedürftigkeit der Bank zum Eigentumswechsel.

0
@Franzl0503

Hui, sehr kompliziert langsam....? Na das gibt was. Danke mal.

0

Wenn ein Darlehen vor Zinsbindungsende zurückgezahlt wird, kann die Bank einen Schaden in Form der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. In diesem Fall wird kein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, sondern nur der Schuldner ausgetauscht. Das sollte die Bank gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr erledigen.

So und nicht anders sehe ich das auch!

0