Ist die "Zwangsverknüpfung" von einem Darlehen mit einem Bausparvertrag rechtlich iO?

3 Antworten

  • Die Verbindung "Darlehn - spätere Tigung durch BSV" ist ein festes Modell. Dann kann die Bank schon andere Konditionen machen, als wenn ein normales Annuitätendarlehn ausgereicht würde.

  • Es ist ja kein Koppelgeschäft, wo die Leistungen nichts miteinander zu tun haben (Kredit nur wenn gleichzeitig Möbelkauf)

Ja ist rechtlich i.O. und nicht anfechtbar. Für die Bank bedeutet die Koppelung eine Sicherheit mehr und Du bekommst für das Darlehen einen günstigeren Zins gewährt. Letztlich wird niemand gezwungen ein Finanzierungsangebot anzunehmen.

Darüber wird mann in Google auch nichts finden. Es ist ganz einfach ein Vertrag zwischen 2 Parteien zustande gekommen Banken machen oft mal Zugeständnisse bei den Zinsen, wenn eine Finanzierung in Kombination mi BV anbieten. Bei einer Rückabwicklung, was hier so nicht nöglich ist, wäre dann ja auch ein höherer Zinssatz fällig von Anfang an. Immerhin liegen ja auch 20 % außerhalb des 60 %igen Beleihungswert, was ein "normales" Darlehenes auch verteuern würde. Wenn Du mal googelst, dann wirst Du feststellen, dass es die billigsten Darlen bis 50 bzw 69 % gibt. Vermutlich wärst Du nicht bereit gewesen, für 20 bis 30 % ca. 1,5 % höhere Zinsen zu zahlen.Evtl war die Bank ja auch daran interessiert, dass zumindest die Hälfte des Darlehen zumindestens ohne Zinsänderungsrisiko bis Laufzeitende zu gewähren. Das könnte ein Grund sein. Wenn die Zinssätze nach Ablauf d. Festzinssatzes ei 8 % liegen, wirst Du für diese Kombination froh sein. Alles in allem bietet sowas ja auch eine gewisse Sicherheit,sollte man auch nicht verkennen. Es ist leier in Mode gekommen, dass alles was von Banken, Anlageberatern, Maklern, empfohlen wurde, Jahre danach in Frage zu stellen,wenn sich eine nicht absehbare Situation ergeben hat, Nur der Staat kann einseitig Verträge rückwirkend ändern, wenn ihm etwas nicht in den Kram passt.