Wie Nebenkosten regeln bei Teilvermietung von Eigentum ?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:

Ausgangssituation: Der Eigentümer möchte ein Teil seines Hauses (sagen wir mal 30 % der Wohnfläche) vermieten. Der Erwerb des Hauses soll auf Leibrentenbasis mit 2 %-gen Verzinsung und einem Barwert von 250.000 Euro erfolgen. Die Leibrentenzahlungen sollen 1.000 Euro/Monat betragen. Zu den Erwerbskosten kommen noch 50.000 Euro mit 4 %-iger Verzinsung auf 7 Jahre verteilt hinzu. Der Eigentümer erwägt die 30 % der Wohnfläche für 400 Euro/Monat zu vermieten (Kaltmiete). Die Vermietung soll möbliert erfolgen. Nun meine Frage:

Frage 1: Was ist aus steuerlicher Sicht bezüglich der Nebenkosten günstiger, die Nebenkosten Pauschal, sagen wir mal 100 Euro/Monat, oder aber prozentual an den Gesamtnebenkosten, hier proportional der Wohnfläche (30 %) zu erheben (oder ganz weg lassen) ?.

Frage 2: Welche von den o.g. Kosten können Anteilmäßig als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Frage 3: Welche Kosten können insgesamt als Werbungskosten bei einer Vermietung angesetzt werden ?.

Frage 4: Können die Zinsen aus der Finanzierung des Gebäudes, hier Leibrente, anteilig als Werbungskosten angesetzt werden (Barwert * Zinsatz = Gesamtzinsen/a und davon 30 %) ?.

Frage 5: Wie kann der Kredit von 50.000 Euro als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten.

PS: Falls sich aus der Darstellung der Ausgangssituation eine weitere, durch die gestellten Fragen nicht erfasste Möglichkeit ergibt, dann bitte ich auch darauf einzugehen.

Herzlichen Dank.

Nebenkosten, Steuern, werbungskosten, Eigentum
Hauptwohnsitz und unangemeldetes WG-Zimmer Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin gerade dabei meinen Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2011 zu bearbeiten und weiß nicht, wie ich die Kilometer zwischen meinem damaligen Hauptwohnsitz und meiner Arbeitsstätte berücksichtigen kann.

Zum besseren Verständnis, erläutere ich zunächst die damalige Lebenssituation. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz im elterlichen Wohnhaus, ca 500km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort hatte ich, und habe auch heute noch, meinen Freundeskreis, dort hatte ich meine Freundin, und dort hatte ich, und habe auch immer noch, mein leibliches Kind. Mann könnte diesen Hauptwohnsitz auch als meinen damaligen Lebensmittelpunkt bezeichnen. In der Nähe meiner Arbeitsstätte wohnte ich werktags zur Zwischenmiete in einem möblierten WG-Zimmer. Ich habe mich in 2011 weder beim hiesigen Einwohnermeldeamt, noch sonst nirgendwo angemeldet!!! Im 1- und 2- wöchigen Rythmus, bin ich zwischen meinem Hauptwohnsitz und meinem WG-Zimmer gependelt.

Wie kann ich diese Kilometer noch geltend machen? Kann ich diese Kilometer überhaupt geltend machen? Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen (Strafe beim Einwohnermeldeamt? Forderungen vom Finanzamt)???

Vielen Dank für alle fundierten und hilfreichen Antworten!!!

Erstattung, werbungskosten, Absetzbarkeit, Kilometergeld, Lohnsteuerjahresausgleich, Zweitwohnsitz
Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

Hallo,

ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!

Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.

Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.

Hier nun meine Fragen:

  1. Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
  2. Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
  3. Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
  4. Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Studium, einkommensteuer, Finanzamt, Verlustvortrag, werbungskosten
Angestellter im Außendienst (Steuererklärung, Werbungskosten, Fahrtenbuch)

Ich bin Angestellter im Außendienst. Jetzt habe ich eine Frage dazu, ob ich als Angestellter dazu verpflichtet bin ein Fahrtenbuch zu führen. Ich bekomme von meinem AG ca. 1000 € monatlich dafür, dass ich für Ihn im Außendienst unterwegs bin. Ich möchte beim Finanzamt ca. 25.000 gefahrene km als Werbungskosten ansetzen. Ich finde, dass das in diesem Verhältnis nicht viel ist. 7.500 € Werbungskosten möchte ich ansetzen und bekomme 12.000 € Fahrtkostenpauschale. ich habe mal gelesen, dass ein Finanzamt verlangen kann, dass bei sehr hohem Fahrtaufwand ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen ist. Andere Finanzämter akzeptieren eine Auflistung der getätigten Fahrten.

Ich fühle mich bei immer mehr auflagen wie ein Schwerverbrecher. Und ich möchte doch nur ein paar Euro für meine mit meinem privaten PKW gefahrenen km wieder bekommen.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Ganz konkret wurde jetzt mein Fahrtenbuch abgelehnt, weil es keine privaten Fahrten ausweist. In 2008 und 2009 wurde es akzeptiert. Das für 2010 wurde Ende 2011 akzeptiert mit der mündlichen Aufforderung, dass ich ab 2012 auch die privaten Fahrten aufführen soll. Als ich jetzt 2011 abgegeben habe, wurde das Fahrtenbuch abgelehnt, weil die privaten Fahrten fehlen. Ich habe natürlich keinen Beweis für die mündliche Aussage. Was kann ich tun?

Steuererklärung, werbungskosten, Fahrtenbuch
Werbungskosten: Umzugskosten bei Wechsel mit Zwischenstopp

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Geltendmachung von Umzugskosten.

Ich bin 2012 von zu Hause ausgezogen, weil ich meinen ersten Job angetreten hab. Zu diesem konnte ich nicht pendeln, weshalb ich einen Zweitwohnsitz in nächster Nähe zur Firma bezogen habe. Dafür kann ich als Werbungskosten (neben Reisekosten, etc.) nur die ermäßige Umzugskostenpauschale ansetzen (vorher kein eigener Haushalt bei den Eltern), soweit so gut.

Danach geht es 2013 weiter. Ich weiß jetzt schon, dass ich im August den letzten Monat arbeiten werde und ab Oktober ein Master-Studium in einer ganz anderen Stadt anfangen werde. Dies bedeutet, ich wohne im September 4 Wochen übergangsweise wieder zuhause und ziehe dann ab Oktober in die Studienstadt. Diesen würde ich gerne wieder als Nebenwohnsitz anmelden. Dieser Umzug ist grundsätzlich ja auch als Werbungskosten absetzbar. Deshalb die nächste Frage: 2. Wie wird dieser vierwöchige Übergang behandelt? Möglichkeit A: Es gibt 2 Umzüge, einen von Arbeitsort zu Eltern (praktisch Auflösung Wohnsitz) und danach einen von Eltern zu Studienort. Somit kann ich auch beide ansetzen in der Steuer. --> Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen! Möglichkeit B: Ich gebe den Umzug vom jetzigen Arbeitsort (eigener Hausshalt) zu Studienort (eigener Haushalt) an. Das wäre steuerlich von Vorteil für mich, aber ja eigentlich nicht korrekt, da ich dazwischen den vierwöchigen Aufenthalt zu Hause habe. --> Entspricht der gefühlten Realität, dass ich letzendlich mein ganzes Hab und Gut vom Arbeitsort zum Studienort bringen muss. Möglichkeit C: Ich gebe den Umzug vom Wohnort meiner Eltern zu Studienort an, da habe ich aber wohl wieder nur Anspruch auf die ermäßigte Pauschale (kein eigener Haushalt zuhause). --> Klingt nach dem streng korrekten Weg

Dazu kommt finanziell noch, dass die tatsächlich entstandenen Kosten sich je nach Fall ganz anders darstellen (Ansetzungen Entfernungen etc.)

Denke ich hier persönlich zu komplex? Was ist steuerrechtlich korrekt und somit ansetzbar? Langer Text, aber ich würde mich trotzdem über Kommentare freuen was hier angebracht ist. :) Hat das eigentlich Melderecht hiermit was zu tun? Meines Wissens hat das Melderecht erstmal nichts mit dem Einkommenssteuerrecht zu tun, kann allerdings als Indiz herangezogen werden.

Steuererklärung, Steuern, Umzugskosten, werbungskosten
Hilfe..!! Fahrtkosten während diplomarbeit absetzen?

Hi Alle,

Erstens .. Mein deutsch ist nicht prima.. Bitte entschuldigen..

Ich fülle die EinkommenSteuererklärung für die Jahr 2011 auf. Folgende gibt die Hintergrund.

Ich bin ein Master Student in eine Deutschen Hochschule. Ich war als ein Diplomand in Düsseldorf von 01.09.2011 bis 29.02.2012 bei einem firma tätig. Diese Diplom\ Masterarbeit ist für uns verpflichtend. Ich habe monatlich 800€ brutto \ 633 netto pro monat als entschädigung von der Firma bekommen. Ich habe während diese tätigkeit als diplomand in düsseldorf gelebt ( ich meine ich bin in Düsseldorf als ein bürger registriert). Die entfernung von mein wohnung zu die Arbeitsstelle war 8 km (einer richtung). Ich habe kein Auto d.h. kaufte ich eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentliches verkehrsmittel. Ich habe monatlich 45€ bezahlt ( für die Fahrkarte). Die firma ist jetzt zufrieden mit mein arbeit und ich wird als ein festarbeiter von Mai 2012 mit die gleichen firma arbeiten.

Der LohnsteuerbescheinigungsAusdruck für die 4 monate von 01.09 - 31.12 beinhaltet die folgende Felde..

Bruttoarbeitslohn - € 3200

ArbeitgeberAnteil zur gesetzlichenrentenversicherung - € 318

ArbeitnehmerAnteil - € 318

Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen krankenversicherung - 262

Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung - 39

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung - 48

Es gibt keine andere Felde.

Meine frage :

Kann ich die ( 4 monate in 2011 * 45€ = €180 ) Fahrtkosten als Werbungskosten in die Elsterformular deklarieren?Werden die Fahrtkosten rückerstattet? Bitte helfen..

Finanzamt, Steuererklärung, Steuererstattung, werbungskosten, Fahrtkosten
Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

Hallo,

ich bearbeite grade meine Steuererklärung für 2011. Ich nutze dafür WISO.

Wie ist das nun mit den Kilometern, kürzeste Strecke ist prinzipiell erstmal klar, es sei denn man legt plausibel dar, warum man einen längeren Weg fährt.

Laut Routenplaner Google-Maps sind es 90 km (kürzere Strecke) mit einer Fahrdauer von 1 Std 9 min.

gebe ich meine (längere) Route über die Autobahn an, kommen 106km und eine Fahrzeit von 1 Std. 16 min raus, also laut Routenplaner 7 minuten länger.

Aber in der realität sieht das anders aus, über die Autobahn bin ich ca. 5-10 minuten schneller als über die kürzere strecke durch die Stadt.

Frage ist nun, ob das Finanzamt die paar Minuten anerkennen wird? Die (längere) Strecke fahre ich wirklich jeden Tag, weil der Berufsverkehr in der Stadt einfach ein Grauen ist.

Zudem habe ich mir eine eigene Excel-Tabelle angefertigt, in der ich Buch führe und die verschiedenen Wege mal "ausprobiert" habe und handschriftlich festgehalten habe: Datum der Fahrt, Wegstrecke (also Stadt oder Autobahn), Startzeit, Ende der Fahrt, Dauer der Fahrt und zurückgelegte Kilometer laut Tageskilometerzähler.

Wird so eine selbstgeführte Aufzeichnung in der Regel auch akzeptiert, wenn meine angegebenen Kilometer nicht anerkannt werden?

Ich fahre mit eigenen privaten PKW. Kilometer sind eindeutig nachweisbar (Kaufvertrag Anfang 2011, Kilometerstand heute). Alle Tankquittungen sind sauber aufgehoben, jeweils mit Gesamtkilometerstand und Tageskilometer vermerkt (zur Verbrauchsermittlung in Spritmonitor).

Danke euch. Grüße Olm

einkommensteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Entfernungspauschale, Pendlerpauschale
Finanzamt akzeptiert komplette Fortbildung neben dem Beruf nicht an!?

Hallo Zusammen, ich habe einen festen Job und mache neben dem Beruf an einer Abenduni eine Fortbildung zum Betriebswirt. Ich habe in meiner Steuererklärung die - Fortbildungskosten (Kursgebühren) - Fahrkosten zur Lehrveranstaltungen - Fahrkosten Lerngemeinschaft normal geltend gemacht. Das Finanzamt hat aber komplett alles abgelehnt. - Die Kursgebühren wurden komplett nicht berücksichtigt, eine Begründung ist nicht im Bescheid. - Fahrkosten hat das Finanzamt auf 5 km reduziert und akzeptiert. Obwohl ich von der Arbeit zur Vorlesung 30 km fahre. - Lerngemeinschaft wurde auch nicht akzeptiert, mit der Begründung. „Die Aufwendung für die Lerng. wurden nicht anerkannt, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurden konnte. Es wurden keine Angaben über Beginn, Dauer und Inhalt bzw. Ausbildungsstand der einzelnen Treffen gemacht" Sollte hier zu sagen, dass ich die Lerngemeinschaft sehr detailliert aufgelistet hatte mit Fach, Datum, Wo und Unterschriften.

Der Knaller ist: Ein Arbeitskollege von mir, macht die gleiche Fortbildung, bei Ihm wurde alles akzeptiert ohne Nachfragen vom GLEICHEN Sachbearbeiter! Das ist doch eine Frechheit vom Finanzamt!

Meine Frage: Selber Einspruch oder Steuerberater? Mir Fehlt die Zeit und das nötige Fachwissen, Eure Empfehlungen? Vielen Dank Im Voraus.

Finanzamt, Fortbildung, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung Finanzamt schnüffelt rum

Guten Tag. Ich bin Single und männlich. Am 01012006 habe ich einen beruflich veranlassten zweiten Haushalt begründet. Ich bin am 01.01.2006 von Thüringen in das Ruhrgebiet gegangen um zu arbeiten. Im Haus meiner Eltern habe ich eine eigene Wohnung. Ich zahle die Miete per Überweisung. Mietvertrag haben wir gemacht. Die doppelte Haushaltsführung wurde 2006, 2007 und 2008 relativ problemlos anerkannt. Am Beschäftigungsort habe ich in der Zeit zwei Wohnungen gehabt, also ich bin ein mal umgezogen. Keine Probleme. Am 01.01.2009 bin ich in eine Wohngemeinschaft mit einer Frau gezogen,mit Untermietvertrag und allem drum und drann. Dann ging es los. Nach Abgabe der Erklärung in 2010 viele Nachfragen und Belege wollten Sie sehen. Letztendlich kam ein positiver Bescheid im Dez 2010. Am 31.01.2011 Anruf auf dem AB:"FA XY Herr XY bitte rufen Sie mich zurück!" Habe ich am 01.02.2011 gemacht. Die wollten einen Besichtigungstermin machen. Es liegen Erkenntnise vor, dass meine Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Dann hat man mir am Telefon gedroht man würde die Bewohner unsere Hauses zu "unserem" Verhältnis usw. befragen. Er FA hat dann auch zugegen das der Ermittlungsdienst schon bei uns im Haus war und Erkenntnisse vorliegen, dass die Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Ich habe die Besichtigung abgelehnt. Eingriff in die Privatsphäre. Jetzt soll ein ablehnender Bescheid kommen

Steuern, werbungskosten, doppelte Haushaltsführung

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