Fahrtkosten bei Arbeit und Studium, wie kann ich die absetzen?

3 Antworten

    Neben dem Studium arbeite ich weiterhin in einer anderen Stadt als freier/"arbeitnehmerähnlicher" Mitarbeiter bei einem Betrieb auf Lohnsteuerkarte.

Erkläre den Begriff "arbeitnehmerähnlich." Wenn Dir Lohnsteuer abgezogen wird, bist Du Arbeitnehmer. Thema beendet.

    Ich fahre dann normalerweise zum Arbeiten für etwa 4 Tage im Monat in die andere Stadt (mit Übernachtungen). Die Fahrtkosten wären also pro Reise einzelne Fahrten vom Übernachtungsort zum Arbeitgeber und jeweils die Anreise/Abreise.

Steuerfachleute nennen das "Doppelte Haushaltsführung" hier wegen der wenigen Tage mit einem Pensionszimmer billiger, als mit einer Zweitwohnung.

    Die Fahrten zur Hochschule trage ich also in Anlage N mit 0,3 € pro Kilometer (eine Richtung) ein.

stimmt genau.

    ("erste") Tätigkeitsstelle oder vielleicht eine Auswärtstätigkeit? Und wie trenne ich Anreise+Abreise von den Fahrten zum Arbeitgeber (innerhalb der anderen Stadt)?

Es ist vom Charakter eine "zweite erste Arbeitsstätte" also 30 ct. pro Entfernungs-Kilometer

cinemayer 
Fragesteller
 02.06.2015, 23:21

neu hier, kommentarfunktion nicht gesehen, weil ich nicht angemeldet war... daher antwort statt kommentar, sorry!

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Aus meiner Sicht ist die Hochschule deinitiv nicht Deine erste Tätigkeitsstätte, da sie nicht Dein Arbeitgeber (AG) ist und Dein AG, bei dem Du Deine "freie Mitarbeit" ausübst, Dich auch nicht im Rahmen seines Direktionsrechts an die Hochschule geschickt hat.

Vielmehr ist, was Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angeht, höchstens das Büro bei Deinem AG als erste Tätigkeitsstätte zu werten, wenn man das bei 4 Tagen im Monat überhaupt bejahren kann. Ansonsten hättest Du schlicht keine erste Tätigkeitsstätte.

Das Studium ist, wie Du bereits gesagt hast, Fortbildung, nicht Erwerbstätigkeit, daher auch keine Tätigkeitsstätte. Daher würde ich die Fahrten zur Hochschule wie bei Fortbildungen üblich als Dienstreisen behandeln und eben nicht als Fahrten zwischen Wohnung  und erster Tätigkeiststätte.

Vielen Dank, damit ist mir schon sehr geholfen!

"arbeitnehmerähnlich" kann ich auch nicht so genau erklären. Es handelt sich um eine Anstellung als freier Mitarbeiter mit Prognoseregelung. Aber nicht so wichtig.

Die doppelte Haushaltsführung kannte ich nur im Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz. Ich übernachte dann jedoch immer bei Freunden. Kann ich hier also trotzdem in irgendeiner Form etwas absetzen?

Und noch mal zum wichtigsten Punkt: Sagen wir mal ich fahre von Stadt A nach Stadt B, 200km. Arbeite dort 4 Tage, fahre also 4 Tage von der Freundes Wohnung 20km zur Arbeit. Schließlich wieder nach Stadt A. Das bedeutet: (200km x 0,3€) + (4 x 20km x 0,3€) Einfache Entfernung, die Rückreise kann ich nicht einbringen.

Sehe ich das richtig?

Moneysac  13.09.2015, 19:06

Ich denke, wenn man sich ein wenig Mühe macht mit Nachdenken, dann ergibt sich auch eine für dich günstigere Sachlage. Insbesondere bei der Beurteilung der Uni als erste Tätigkeitsstätte. Was mir auf die Schnelle einfällt:

- Besuchst du mehrere Gebäude des Fachbereichs? Dann kann nur eins "erste Tätigkeitsstätte" sein und Fahrten von zuhause zu Veranstaltungen in einem anderen Gebäude sind Dienstreisen.

- Bei mehr als 20 Wochenstunden Arbeit ist die Uni auch nicht mehr erste Tätigkeitsstätte, du könntest zB ein Gewerbe anmelden und dafür mehr als 20 Wochenstunden aufwenden. Auch Büroarbeit zuhause zählt dazu.

- Wenn nicht mindestens 2 volle Arbeitstage an einer Stätte verbracht werden, ist es auch nicht als erste Tätigkeitsstätte zu qualifizieren

Beschäftige dich mit dem Thema und du sparst viel Geld. Immerhin kostet dich so ein Studium genug und es kann nicht sein, dass der Staat danach vom ersten Euro an Steuern kassieren will.

zum weiterlesen:

http://www.etl.de/aktuelle-themen/neues-reisekostenrecht-betrifft-auch-azubis-und-studenten

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