Doktorarbeit in Verlag veröffentlichen - sind das Werbungskosten?

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Also aus meiner Sicht sind das Werbungskosten. Eine Doktorarbeit fällt sicherlich nicht mehr unter Erstausbildung. Außerdem ist auch die jüngste Rechtsprechung zu beachten.

Meandor  27.09.2011, 21:01

Aber zumindest bei uns muss er nachweisen, dass der Doktortitel wirklich zu weiteren oder höheren oder sichereren Einnahmen führt.

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EnnoBecker  28.09.2011, 08:02
@Meandor

Glaub ich nicht.

Die tatsächliche Einnahmeerzielung hat nur indizielle Wirkung. Die Einnahmeerzielungsabsicht führt zur Umsatzsteuer. Für einen Abzug als WK oder BA braucht man eine Einkünfteerzielungsabsicht.

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Meandor  29.09.2011, 17:04
@EnnoBecker

Hmm, laut § 9 EStG dienen Werbungskosten aber der Erzielung von Einnahmen und sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie anwachsen.

Klar muss bei der Einkunftsart eine Überschusserzielungsabsicht vorliegen, aber bei Lohneinkünften ist das meist vorhanden. Sind wir überhaupt bei Lohneinkünften, oder will sie sich selbständig machen?

Aber auch als Betriebsausgabe müsste die darlegen, in wie weit der Doktortitel beruflich veranlasst ist.

Wenn sie nachweisen kann, dass durch den Doktortitel die Chance auf den Erwerb von Einnahmen steigt, dann sind es Werbungskosten. Ändert der Doktortitel jedoch überhaupt nicht dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung der Einnahmen, sind es auch keine Werbungskosten.

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EnnoBecker  29.09.2011, 18:18
@Meandor

Bin gespannt, wie das Finanzamt den Augenschein entkräften möchte, dass der Erwerb einer höheren Qualifikation NICHT zu mehr Einkünften führt.

Im übrigen ist die Zurechnung zu einer Einkunftsart doch das geringste Problem: Dann hat man sich eben in der Einkunftsart geirrt. Das ändert aber weder die Steuer noch den VV.

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Meandor  30.09.2011, 14:57
@EnnoBecker

Für den Entkräftung oder Bestätigung fehlt uns noch Sachverhalt.

Nimm das Beispiel eines Person im öffentlichen Dienst (Lehrer, Beamter, Ministerialer, egal), an deren Zahltag ändert der Doktortitel gar nix.

Auch in der Wirtschaft gibt es genügend Unternehmen, die Dir nicht mehr zahlen, nur weil Du einen Doktortitel führst.

Wie immer gilt, dass ich es mit einer guten Begründung anerkennen würde, aber mir fällt im Moment eine gute Begründung und nachvollziehbare Begründung nicht ein.

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Hallo limette,

ich bin zwar jetzt kein Steuerexperte, aber soweit ich das mitbekommen habe, ist die entscheidende Frage, ob eine Veröffentlichung Pflicht ist. Da dies bei den meisten Doktorarbeiten ja so ist, dann kann diese auch steuerlich abgesetzt werden. Geht es aber nur darum die Arbeit zu Veröffentlichen, um eine ISBN auf den eigenen Namen zu haben, dann wird deine Freundin das selber tragen müssen. Wie gesagt, soweit meine Einschätzung, vielleicht finden sich ja einige der Experten hier und können dir definitives sagen.