Geschäftsessen

2 Antworten

Jede Fahrt zu einem beruflich veranlassten Termin, sind beruflich bedingt und somit auch abzugfähig.

Arbeitnehmer:

30 Ct. pro gefahrenem Kilometer. Werbungskosten

Unternehmer:

30 Ct. pro Kilometer, wenn der Wagen kein Betriebsvermögen ist. Sonst sind die Kosten ja sowieso Betriebsausgaben.

Als Selbständiger kann du Betriebsausgaben geltend machen, keine Werbungskosten.

G imager761

Als Selbständiger

Huch, das muss ich wohl irgendwo überlesen haben. Ich seh es immer noch nicht.

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