Geschäftsessen
Meine Geschäftsessen finden vorzugsweise im Umkreis meines Arbeitsortes ab, im Schnitt ca. 20 -30 km entfernt. Kann ich die gefahrenen Kilometer zu den jeweiligen Restaurants als Werbungskosten geltend machen?
1 Antwort
Antwort
von

Antwort
Community-Experte
Absetzbarkeit
Jede Fahrt zu einem beruflich veranlassten Termin, sind beruflich bedingt und somit auch abzugfähig.
Arbeitnehmer:
30 Ct. pro gefahrenem Kilometer. Werbungskosten
Unternehmer:
30 Ct. pro Kilometer, wenn der Wagen kein Betriebsvermögen ist. Sonst sind die Kosten ja sowieso Betriebsausgaben.