Kann man als Model Kosten für ein Fitness-Studio von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Chancen stehen schlecht, weil diese Kosten normalerweise nicht von den Kosten der privaten Lebensführung zu trennen sind. Ein höchstrichterliches Urteil (BFH) gibt es dazu bisher nicht. Aber ein Finanzgericht hat in 2004 zuungunsten eines männlichen Models entschieden.

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0331-F%2F03%22

Dies ist zwar kein Grundsatzurteil, aber es weist schon die Richtung.

Ich kann dir prophezeien, dass das Finanzamt diese Aufwendungen nicht anerkennen wird!

Ein steuerlicher Abzug der Trainingskosten als außergewöhnliche Belastung ist nach dem Urteil des Finanzgerichts München vom 03.12.2008 leider nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Vor dem Trainingsbeginn muss ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten die medizinische Notwendigkeit bestätigen und die Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt sein. Dann muss das Übungsprogramm auch noch von einer heilkundigen Person (z.B. Arzt) geleitet werden; ein Fitnesstrainer des Sportstudios genügt nicht. http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/steuerliche-beguenstigung-fuer-rueckentraining-im-fitnessstudio/

Da geht es um den Abzug als außergewöhnliche Belastungen.

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Man kann das probieren und versuchen, das dem Finanzamt glaubhaft zu machen.

Das Finanzamt wird in aller Regel Liebhaberei vermuten und ablehnen - gegen den Steuerbescheid kann man dann Einspruch einlegen und sich bis vor den BFH durchklagen.