Einkommensteuererklärung Werbungskosten Minijob
Meine Frau hat einen Minijob gehabt. Wir werden zusammen veranlagt. Kann ich für sie in unserer Einkommensteuererklärung Werbungskosten angeben? Ich habe bereits herausgefunden, dass Fahrtkosten zur Arbeit nicht geltend gemacht werden können.
Aber wie ist das z.B. mit der Pauschale für Kontoführungsgebühren oder der Pauschale für Arbeitsmittel von 103 Euro?
2 Antworten
Zweimal "Nein".
Werbungskosten(pauschalen) können nur geltend gemacht werden, wenn Absicht besteht, steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen.
Da ist so für Fahrkosten, Arbeitsmitteln, Kontoführungsgebühren für diesen Minijob. Es gibt auch keinen Arbeitnehmerpauschbetrag von € 1.000 für Minijobber.
Leider nicht:-(
Ich hätte fairerweise noch schreiben sollen, dass er selbstverständlich für sie in einer Anlage N (mit ohne Minijob-Einkünfte) alles angeben kann. Nur nutzt das nix, solange der Minijob steuerfrei war.
Ich habe es so verstanden: Der Minijob ist pauschal versteuert. Es entstehen keine steuerpflichtige Einnahmen, also kann man auch keine Werbungskosten für diese (nicht vorhandenen) steuerpflichtigen Einnahmen geltend machen.
Prima!
Allerdings noch eine kleine Anmerkung: nämlich zum Fall der Bewerber, die erst noch eine steuerpflichtige Beschäftigung suchen: Obwohl hier noch keine steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen, dienen die Bewerbungskosten der Erwerbung von steuerpflichtigen Einnahmen (siehe § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.").
- Minijob pauschal versteuert --> Noe. Gehört gar nicht in die EStE
- Minijob individuell nach Steuerklasse abgerechnet --> Ja, dürfte aber durch die 1.000,- € WBK-Pauschale gedeckt sein.
In deine Anlage N gehört von ihr ohnehin nichts.
Wieder nichts mit Recall, was?