Einkommensteuererklärung Werbungskosten Minijob

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zweimal "Nein".

Werbungskosten(pauschalen) können nur geltend gemacht werden, wenn Absicht besteht, steuerpflichtige Einkünfte zu erzielen.

Da ist so für Fahrkosten, Arbeitsmitteln, Kontoführungsgebühren für diesen Minijob. Es gibt auch keinen Arbeitnehmerpauschbetrag von € 1.000 für Minijobber.

EnnoBecker  10.12.2013, 16:25

Zweimal "Nein".

Wieder nichts mit Recall, was?

0
LittleArrow  10.12.2013, 16:39
@EnnoBecker

Leider nicht:-(

Ich hätte fairerweise noch schreiben sollen, dass er selbstverständlich für sie in einer Anlage N (mit ohne Minijob-Einkünfte) alles angeben kann. Nur nutzt das nix, solange der Minijob steuerfrei war.

0
KevinHashagen 
Fragesteller
 10.12.2013, 16:36

Danke für die schnelle Antwort.

0
KevinHashagen 
Fragesteller
 10.12.2013, 20:23
@LittleArrow

Ich habe es so verstanden: Der Minijob ist pauschal versteuert. Es entstehen keine steuerpflichtige Einnahmen, also kann man auch keine Werbungskosten für diese (nicht vorhandenen) steuerpflichtigen Einnahmen geltend machen.

1
LittleArrow  10.12.2013, 22:34
@KevinHashagen

Prima!

Allerdings noch eine kleine Anmerkung: nämlich zum Fall der Bewerber, die erst noch eine steuerpflichtige Beschäftigung suchen: Obwohl hier noch keine steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen, dienen die Bewerbungskosten der Erwerbung von steuerpflichtigen Einnahmen (siehe § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG: "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.").

1
  • Minijob pauschal versteuert --> Noe. Gehört gar nicht in die EStE
  • Minijob individuell nach Steuerklasse abgerechnet --> Ja, dürfte aber durch die 1.000,- € WBK-Pauschale gedeckt sein.

In deine Anlage N gehört von ihr ohnehin nichts.