Doppelte Haushaltsführung Finanzamt schnüffelt rum

5 Antworten

Es ist doch naheliegend, dass Deine Untermieterin auch Untermieterin in Deinem Herzen ist. Und damit kommst Du absolut in Erklärungsnot, warum Dein Lebensmittelpunkt noch in Hause Deiner Eltern liegt. Und damit fällt auch die doppelte Haushaltsführung.

Solltest Du schlüssig nachweisen können, dass Dich Deine Untermieterin niemals auf den Fahrten zu Deinem Hauptwohnsitz bei Deinen Eltern begleitet hat, dann hast Du gute Karten den bisherigen Status beizubehalten.

Wenn in Deinem Fall aber die Steuerfandung bereits aktiv geworden ist, dann wirst Du ihnen über kurz oder lang Zutritt zu Deiner Wohnung gewähren müssen, wenn Du die doppelte Haushaltsführung weiterhin geltend machen willst. Deine Blokadehaltung bestärkt natürlich den Eindruck, dass es sich tatsächlich nur um einen Scheinmietvertrag handelt.

Ganz nebenbei, deklarieren Deine Eltern die die Mieteinnahmen von Dir?

Habe ich da noch irgendeine Möglichkeit? Die wollen meine Mitbewohnerin befragen, die Bewohner des Hauses befragen usw. Ich finde das schon ziemlich häftig, dürfen die das? Tankbelege für die wöchentlichen Heimfahrten usw. kann ich vorlegen. Meine Eltern haben mir eine schriftlich Erklärung gegeben,dass mein Lebensmittelpunkt bei ihnen liegt und ich mich um alles kümmere usw. Hilfe? Was kann ich tun?

Das einzige, was es bringt, ist eine Kehrtwende in deinem Umgang mit dem Finanzamt. Sonst kriegst du die mangelnde Mitarbeit nicht vom Tisch. Sage Ihnen, dass sie jederzeit vorbeikommen können und auch jeden befragen können.

Besteuert werden die tatsächlichen Verhältnisse. Papier ist geduldig und zu Hause waschen lassen kann man auch, wenn sich der Lebensmittelpunkt verlagert hat.

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Hallo,

die Mieteinnahmen werden von meinen Eltern, wie auch von meiner Vermieterin ordentlich deklariert. Die haben nichts schriftlich gemacht, sondern angerufen. Ich habe dem Sachbearbeiter gesagt, dass ich keinen Zutritt zu meiner Wohnung möchte. Er hat gesagt, dann erkennen wir ihnen die doppelte Haushaltsführung sofort ab. Dann tun sie das habe ich gesagt.

Ich denke, dass derartige Vorgehensweisen auch beim Finanzamt mehr werden.

Der Grund ist auch klar: wenn es ohne Schwierigkeiten durchgeht, gibt es bald keinen mehr, der um- oder zusammenzieht sondern nur noch WGs, von denen der eine Hartz IV be- und die Kinder großzieht und der andere seinen Lebensmittelpunkt 800 Kilometer entfernt hat.

Wie alle Ämter darf auch das Finanzamt besichtigen und ich finde es nett, dass die das ankündigen.

Sehr richtig!

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Naja O.K. lassen wir mal dahingestellt ob es wirklich eine doppelte Haushaltsführung ist oder nicht.

Aber erst einen positven Bescheid erlassen und dann rumschnüffeln und Leute befragen, Telefonanrufe am Arbeitsplatz, in der Erstwohnung in der Zweitwohnung und auf Handy....

Das hat für mich doch schon was von Stasi. Einfach Ablehnen und wenn der STPFL will kann er ja klagen wäre der richtige weg