Kann man Fahrtkosten für Minijobs von meiner Frau und mir als Rentner steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Nein, da Du für den Minijob keine Steuer zahlst (sondern der Arbeitgeber), kannst Du auch nichts absetzen.

Allerdings solltest Du mal durchkalkulieren, ob nicht ein normaler Job mit Lohnsteuerabzug und entsprechend höherer Entlohnung (der AG spart die pauschalen Abgaben) für einen von Euch oder gar beide günstiger wäre. Damit hättet Ihr schließlich den AN-Werbungskostenpauschbetrag bzw. die Fahrtkosten soweit höher.

Bei Minijobs hast man keine Möglichkeit Unkosten, die mit diesem in Zusammenhang stehen, steuerlich geltend zu machen.

das ist so nicht ganz richtig - würde die Frau nicht pauschaliert abgerechnet werden sondern nach steuerlichen Merkmalen (sprich früher sagte man Stk. 3 oder 4) dann wären Fahrtkosten absetzbar! Wenn sie den dann auch über die 1000,-€ Werbungskostenpauschale kommen würden. Dies ist oft nicht der Fall, aber in der Theorie ginge das.

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@Tina34

nach steuerlichen Merkmalen

Handelt es sich dann noch um einen Minijob, Tina34?

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@Kevin1905

@Kevin1905: Kevin es ging bei meinem Kommentar nicht um den Minijob bis € 450, sondern um den von Tina34 beschriebenen Job nach steuerlichen Merkmalen (sprich früher sagte man Stkl. III oder IV)!

@Tina34: Du bist mir bitte noch eine Antwort schuldig.

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