Finanzamt akzeptiert komplette Fortbildung neben dem Beruf nicht an!?
Hallo Zusammen, ich habe einen festen Job und mache neben dem Beruf an einer Abenduni eine Fortbildung zum Betriebswirt. Ich habe in meiner Steuererklärung die - Fortbildungskosten (Kursgebühren) - Fahrkosten zur Lehrveranstaltungen - Fahrkosten Lerngemeinschaft normal geltend gemacht. Das Finanzamt hat aber komplett alles abgelehnt. - Die Kursgebühren wurden komplett nicht berücksichtigt, eine Begründung ist nicht im Bescheid. - Fahrkosten hat das Finanzamt auf 5 km reduziert und akzeptiert. Obwohl ich von der Arbeit zur Vorlesung 30 km fahre. - Lerngemeinschaft wurde auch nicht akzeptiert, mit der Begründung. „Die Aufwendung für die Lerng. wurden nicht anerkannt, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurden konnte. Es wurden keine Angaben über Beginn, Dauer und Inhalt bzw. Ausbildungsstand der einzelnen Treffen gemacht" Sollte hier zu sagen, dass ich die Lerngemeinschaft sehr detailliert aufgelistet hatte mit Fach, Datum, Wo und Unterschriften.
Der Knaller ist: Ein Arbeitskollege von mir, macht die gleiche Fortbildung, bei Ihm wurde alles akzeptiert ohne Nachfragen vom GLEICHEN Sachbearbeiter! Das ist doch eine Frechheit vom Finanzamt!
Meine Frage: Selber Einspruch oder Steuerberater? Mir Fehlt die Zeit und das nötige Fachwissen, Eure Empfehlungen? Vielen Dank Im Voraus.
1 Antwort
Hallo gtbasket,
danke für die Antwort, mir stellen sich aber so viele Fragen: - warum wird das vom gleichen Sachbearbeiter für eine andere Person akzeptiert und bei mir nicht. Sollte ich das in den Einspruch mit reinnehmen. - davor das Jahr wurde es akzeptiert warum dieses Jahr nicht. - Wenn der Abschluss Betriebswirt für einen kaufmänischen Angestellten eine "Spassveranstaltung" ist, was bitte ist das den für ein Argument vom Finanzamt.
Gruss
Das musst du schon bei deinem Finanzamt erfragen - und es empfiehlt sich sehr sich nicht im Ton zu vergreifen, erstens sind Finanzbeamte auch Menschen, und zweitens macht der Ton die Musik, und du willst ja etwas.
Sonst kann es dir nämlich knallhart ergehen, und vor dem Finanzgericht ist das nämlich wie auf hoher See.... man kann da auch ertrinken.