Ist die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro schon im Voraus miteinberechnet?

2 Antworten

1. Du brauchst den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht in die Anlage "N" zu schreiben, er wird automatisch abgezogen.

2. Wenn Dein Gehalt entweder das ganze Jahr gleich war, oder Dein Arbeitgeber den (betrieblichen) Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat, entspricht die Jahressteuerschuld dem Lohnsteuerabzug, also keine Erstattung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da die Werbungskostenpauschale schon in den Lohnsteuertabellen eingerechnet ist, passt natürlich bei Arbeitnehmern, die max. 1.000 EUR Werbungskosten geltend machen können, die Lohnsteuer bereits zur anzusetzenden Einkommensteuer, d.h. Du bekommst natürlich nichts zurück.

Wenn Du zwei Personen gegenüberstellst, die beide keine Werbungskosten geltend machen, dann wird der Arbeitnehmer (mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. Werbungskostenpauschbetrag) netto mehr in der Tasche haben als der Vermieter (mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Es kommt auf die Einkunftsarten an.

EnnoWarMal  05.09.2015, 07:55

Wenn Du zwei Personen gegenüberstellst, die beide keine Werbungskosten geltend machen, dann wird der Arbeitnehmer (mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, d.h. Werbungskostenpauschbetrag) netto mehr in der Tasche haben als der Vermieter (mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung). Es kommt auf die Einkunftsarten an.

Da könnte man ja glatt auf die Idee kommen, wegen Artikel 3 GG zu klagen.

Bringt am Ende aber nichts, da es keinen Vermieter ohne Werbungskosten gibt. Einen Pauschbetrag von 1.000 Euro einzuführen wäre da überflüssiger Unsinn.

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gandalf94305  05.09.2015, 07:59
@EnnoWarMal

Stimmt. Aber für den Zweck des akademischen Rechenbeispiels reicht es. Mit Kapitalerträgen konnte ich es ja schlecht vergleichen, da der Steuersatz anders ist :-)

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thisisme99 
Fragesteller
 05.09.2015, 10:26

Danke! Mir war nicht bewusst, dass das in Lohnsteuertabellen mit eingerechnet ist -- aber dann macht es das natürlich um einiges klarer. D.h. selbst wenn ich in der Anlage N 0€ in den Werbungskosten (statt 1000€) eintrage, wird er abgezogen?

Danke für die Aufklärung!

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