Kann man die Abschlusskosten einer Lebensversicherung als Werbungskosten absetzen?

4 Antworten

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Hier muss man unterscheiden zwischen Altverträgen und neueren Lebensversicherungen:

Bei ‚Altverträgen’ die vor 2005 abgeschlossen wurden, können die Abschlusskosten nicht abgesetzt werden. Da wir dies ungerecht finden, haben wir mehrere Prozesse geführt, doch bevor wir die Klagen abschließen konnten, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Abschlusskosten zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und sich deshalb steuerlich nicht auswirken können. Die Kosten können also auch weiterhin nicht abgesetzt werden.

Bei Lebensversicherungsverträgen die ab 2005 abgeschlossen wurden, sieht dies anders aus. Hier werden die eingezahlten Beiträge und der Rückkaufswert der Police verglichen. Ist die Differenz negativ, dann gilt es als Verlust und Steuern fallen nicht an. Ist die Differenz positiv, dann sind es Einkünfte und diese müssen versteuert werden, sind allerdings nicht absetzbar. Dieselbe Regelung gilt auch für die Altverträge, wenn diese Verträge an den richtigen Anbieter verkauft werden.

Grenzfrage! Wis sieht die Sachlage aus, wenn der Vertrag am Ende des Jahres 2008 geschlossen wurde (also alles unterschrieben, eingereicht und vom Versicherer angenommen), die Abbuchung der Abschlusskosten vom Konto abe erst am 02.01.2009 war?

Danke, spocksbrain

Lebens- oder Rentenversicherung: Abschlusskosten steuerlich absetzen

[22.04.2011] - Wer eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss Vermittlungs- und Abschlusskosten zahlen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass diese Abschlusskosten steuerlich geltend gemacht werden können (Az. VIII B 44/10).

Steuerpflichtig ist im Alter die Hälfte des Kapitalertrags, der sich aus der Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge berechnet. Da die Abschlusskosten Teil der Beitragszahlung sind, vermindern sie den steuerpflichtigen Ertrag.

Die Entscheidung ist vor allem bei Nettotarifen wichtig, bei denen die Abschlusskosten separat an den Versicherungsvermittler gezahlt werden.

Auch in diesem Fall müssen die Abschlusskosten später zu den Beiträgen hinzugerechnet werden, damit sie sich steuermindernd auswirken.

Tipp: Sie sollten sich in diesem Fall die Höhe der separat gezahlten Abschlusskosten bescheinigen lassen, damit Sie die Abschlusskosten später nachweisen können.

Quelle: http://www.geldtipps.de/?menuID=192&navID=62&softlinkID=18243

Eine Anrechnung der Abschlusskosten und auch der Verwaltungskosten ist nicht möglich. Bei der Auszahlung der LV können die Kosten aber auf den Gewinn angerechnet werden und man muss weniger versteuern.

Larkolas  25.02.2011, 14:15

Wie, wird die also sozusagen doppelt abgezogen, bei Fälligkeit nochmal? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

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