Wie kann man den Gebäudewert und Grundstückswert ermitteln/trennen?
Konkret geht es um eine geerbte Eigentumswohnung. Laut BGH-Urteil vom 09.07.2013, IX R 43/11, kann man auch beim unentgeltlichen Erwerb, z.B. durch Erbschaft, einige der Erbauseinandersetzungskosten, z.B. Notar- und Grundbuchkosten, als Anschaffungsnebenkosten steuerlich abschreiben. Allerdings, so steht im Urteil, nur den Teil, der auf das Gebäude entfällt. Der Teil, der auf das Grundstück entfällt, muss herausgerechnet werden.
Wie aber sind denn die Werte zu ermitteln? Ich besitze nur einen EInheitswertbescheid und die Information über den damaligen Kaufpreis.
1 Antwort
Hier steht, wie die Aufteilung ermittelt werden kann: