[Steuererklärung] Entfernungspauschale bei Umzug

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1 Antwort

1. Die steuerliche Behandlung folgt dem Lebenssachverhalt.

2. Das was war, ist in die Steuererklärung einzupassen.

3. Somit die wöchentlichen Fahrten zum Arbeitsort. die Übernachtungskosten für diese 6 Wochen.

Wo Du es einträgst? Seite 3 der Anlage N befasst sich ausschließlich mit der auswärtigen Unterbringung aus beruflichen Gründen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort ... So werde ich es eintragen ... einen schönen restlichen Sonntag

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So ist es, für die 6 Wochen ist steuerrechtlich eine doppelte Haushaltsführung begründet worden. Die Übernachtungskosten sind Werbungskosten, ebenso die wöchentlichen Familienheimfahrten und natürlich die Pauschsätze für Verpflegungsmehraufwendungen.
Ich hoffe, Du hast die Umzugskosten auch als Werbungskosten berücksichtigt.

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