Kosten für ein Frühstück für die Kollegen wegen Hochzeit als Werbungskosten abziehbar?

3 Antworten

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Gibt es da nicht so eine Regelung vergleichbar Dienstjubiläum?

Nein, aber ein unmissverständliches Urteil des FG München (Urteil vom 25.05.2004 - 6 K 3025/01):

"Kosten für die Bewirtung von Kollegen anlässlich von Geburtstagen, Beförderungen, usw. sind wegen des in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthaltenen Aufteilungs- und Abzugsverbots nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen."

EnnoBecker  25.06.2014, 10:20

Wer klagt denn sowas? Steht doch endeutig im Gesetz und ist allseits bekannt.

Hat sich irgendein Steuerberater wieder ein nettes Sümmchen nebenher verdient, oder?

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blackleather  25.06.2014, 11:07
@EnnoBecker

Ich denke, wenn wir mal beim FG München nachfragen, erfahren wir zumindest die Adresse des klägerischen Prozessvertreters.

Ich tippe aber eher darauf, dass der Kläger gar keinen hatte, sondern seine Anregungen aus den "1000 ganz egalen Steuertricks" von F.Kotz bezog.

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Wenn der Anlass ein privater und kein beruflicher ist, dann wird das nichts.

Hier könnte man höchstens versuchen die Eheschließung in den Rang eines z. B. 10, oder 25jährigen Dienstjubiläums zu hieven, um damit die berufliche Veranlassung nachzuweisen.

Ich sehe für den Abzug schwarz, aber probieren kannst Du es ja, eventuell triffst Du auf einen sehr großzügigen Finanzbeamten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
blackleather  25.06.2014, 10:06

Hier könnte man höchstens versuchen die Eheschließung in den Rang eines z. B. 10, oder 25jährigen Dienstjubiläums zu hieven, um damit die berufliche Veranlassung nachzuweisen.

Vielleicht hat er ja die Chefin geheiratet. :-)

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vulkanismus  25.06.2014, 11:01

Man probiert´s, es geht in der Masse unter und durch und schon ist man Steuersünder. Toller Rat.

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Gaenseliesel  25.06.2014, 13:57
@vulkanismus

sind wir nicht alle " kleine Sünderlein " , du natürlich ausgenommen vulkanismus ?

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vulkanismus  25.06.2014, 17:30
@Gaenseliesel

Aha, eine Vertreterin des Kavaliersdeliktes.

Den kleinen Sünden kann sich kein Mensch auf Erden entziehen, da uns dies von der Biologie vorgegeben ist.

Aber es möge mich auf der Stelle der Schlag treffen, wenn ich auch nur eine einzige "sündige" Geldeinheit zuviel vom Finanzamt bekommen habe.

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Nein - und das Abendessen auch nicht.

Und im übrigen: Sollte man auf den Schreck nicht besser eine Runde Schnaps trinken?

Goldesel0803 
Fragesteller
 25.06.2014, 09:47

Stimmt. Wo ist denn bloß der Rachenputz? Aaah, in der Akte A-Z 100. :-)

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