Lassen sich Gewerkschaftsbeiträge auch anders als über Werbungskosten absetzen?

2 Antworten

Weiß jemand ob das möglich ist?

Ja, ich weiß, dass es nicht möglich ist.

Gewerkschaften sind Berufsverbände und keine gemeinnnützigen Organisationen. Daher sind Zahlungen an Berufsverbände nur als Werbungskosten einkommensteuerlich absetzbar und nicht als Spenden.

Vielleicht sprichst Du mit Deiner Gewerkschaft, um nur einen Mindestbeitrag an die Gewerkschaft zu zahlen und den großen Rest als Parteienspende. Die Gewerkschaft wird es Dir danken oder - wie bei der GdL - Dich wegen Beitragsrückständen rauswerfen. 

Little Arrow hat Recht. Wenn deine Gewerkschaft kein gemeinnütziger (mildtätiger, kirchlicher usw.) Verein ist und das vom Finanzamt auch bestätigt bekommen hat, können die Gewerkschaftsbeiträge auch keine Sonderausgaben sein.

Mit den Gewerkschaftsbeiträgen erreiche ich die Pauschale nicht oder nur knapp.

Sei doch froh. Du bleibst mit deinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, kannst aber dennoch den vollen Pauschbetrag in Anspruch nehmen - das ist doch ein enormer Vorteil!

Wenn deine Gewerkschaft kein gemeinnütziger... Verein ist ..., können die Gewerkschaftsbeiträge auch keine Sonderausgaben sein.

Auch wenn die Gewerkschaft ein solcher Verein wäre, wären es zwingend Werbungskosten, denn Sonderausgaben sind dem Einleitungssatz zu § 10 zufolge nur die Ausgaben, die weder WK noch BA sind oder als solche behandelt werden.

Sei doch froh. Du bleibst mit deinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, kannst aber dennoch den vollen Pauschbetrag in Anspruch nehmen - das ist doch ein enormer Vorteil!

Seh ich anders. Der volle Pauschbetrag würde ja zustehen, wenn die Beiträge woanders abgezogen werden könnten.

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Danke für die Antworten. Hab es auch schon so vermutet.

Sei doch froh. Du bleibst mit deinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, kannst aber dennoch den vollen Pauschbetrag in Anspruch nehmen - das ist doch ein enormer Vorteil!

Da hast du ja im Prinzip recht. Ich bin auch niemand der sich über jeden Euro Steuer ärgert. Aber dadurch machen die Gewerkschaftsbeiträge bei mir sehr wohl einen Unterschied zu jemanden der sowieso über den Pauschbetrag kommt. Ich finde, dass der normale Arbeitnehmer hier wieder mal benachteiligt wird, wo es im Gegensatz dazu so viele unnötige Steuergeschenke z.B. für Unternehmen gibt (Stichwort Hoteliers).

Aber naja, will hier auch keine Diskussion starten :-) Ich nehme das jetzt einfach mal so hin.

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Sei doch froh. Du bleibst mit deinen tatsächlichen Werbungskosten unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, kannst aber dennoch den vollen  Pauschbetrag in Anspruch nehmen - das ist doch ein enormer Vorteil!

Sehe ich genauso, das ist doch die Königsdisziplin bei der Steuererklärung: Keine (oder geringere) Kosten zu haben und trotzdem Pauschalen ansetzen zu können.

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