Welche Art der Fortbildung muss ich bei der Steuererklärung auswählen?

1 Antwort

Leider schreibst Du nur:

Vorher habe ich eine Ausbildung gemacht und 14 Monate in dem Beruf gearbeitet

aber nicht in welchem Beruf Du ausgebildet bist und gearbeitet hast.

Wärst Du Friseur und hättest als solcher gearbeitet, dann hätte die Ausbildung zum Maschinenbautechniker keinen Bezug zum erlernten und ausgeübten Beruf.

Wäre Deine Ausbildung und Tätigkeit in irgendeiner Form im Bereich Technik, von Kfz-Mechaniker, über Maschinenschlosser, bis zu Heizungs- und Lüftungsmechaniker, wäre es eine Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich habe vorher eine Ausbildung zum Verfahrensmechaniker gemacht.

Was kann ich unter "Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten" verstehen und wie funktioniert das?

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@Seppic

Also bei Verfahrenmechaniker ist eindeutig ein Zusammenhang mit dem bisherigen Beruf gegeben.

Damit sind es Fortbildungskosten.

"Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten"

Das bedeutet, Du kannst die Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.

Das kann ggf. auch zu einem Verlustvortrag führen.

Also, angenommen Du hast in dem Jahr wo die Kosten anfallen keine Einnahmen aus Deiner Berufstätigkeit, dann hast Du durch die Werbungskosten einen Verlust. Dieser Verlust kann auf die folgenden Jahre vorgetragen werden und führt dann in den Jahren zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens.

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