Tätigkeit im Außendienst -> Fahrten mit privatem PKW = welcher Vergütung?

1 Antwort

Laut Bundesreisekostengesetz ist der steuerliche Höchstbetrag EUR 0,30/km Dienstreise. Es kann einzelvertraglich für Dienstreisen natürlich auch eine geringere oder keine Erstattung vereinbart werden. Du hast also keinen Rechtsanspruch auf diesen Betrag.

Wird steuerlich dieser Betrag abgesetzt, so hast Du bei einem Grenzsteuersatz von 30% beispielsweise eine Erstattung von 9 ct/km. Das dürfte gerade mal sehr knapp die Benzin/Diesel-Kosten decken. Es lohnt sich also nicht.

Der Punkt mit Reisezeit = Arbeitszeit ist eine Position, die ebenso kulanterweise von Deinem Arbeitgeber geregelt ist. Normalerweise besteht keine Verpflichtung, die Reisezeit wie Arbeitszeit zu vergüten. Siehe auch hier:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/karriere/article1035043/Reisezeit_ist_keine_Arbeitszeit.html

Es könnte also auch ein Arbeitgeber Reisezeiten mit einem anderen Satz als Arbeitszeiten vergüten.

Weiterhin wäre unter Umständen (das muss man im Detail durchrechnen) ein Dienstwagen für Dich und den Arbeitgeber günstiger, wenn Du sehr viel fährst.

Ein typischer Dienst-Pkw (Audi A4 TDI kleinste Variante) dürfte bei Nutzung von ca. 25.000 km im Jahr um die 30 ct/km kosten. Das macht einen Betrag von ca. EUR 7.500 p.a. aus. Beachte jedoch auch, daß bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 km/h dies auch über 312 Stunden entspricht. Werden diese mit 20 EUR vergütet, so sind das auch EUR 6.250.

Es gibt auch Verträge, bei denen Reise-km auf Nachweis (30 ct/km) abgegolten werden und Reisezeiten sind im Monatsgehalt enthalten, d.h. werden nicht separat vergütet.

Viele Varianten... Du solltest daher als Verhandlungsbasis mal ausrechnen, was Deine tatsächlichen Kosten für den Pkw pro Jahr sind, wie viele km Du dienstlich fährst und wie viele Reisezeitstunden abgerechnet werden. Dann würde ich ein Excel-Sheet erstellen, in das diese Parameter, sowie die jeweiligen Vergütungen dafür und Dein Grundgehalt pro Monat eingehen. Damit kann man spielen.

Aus meiner Sicht ist die bisherige Lösung für Dich die vorteilhafteste.