2 Jahre Alten PC von Steuer jetzt Abschreiben lassen?
Hallo alle zusammen, ich habe einen Computer im Jahr 2009 für 1500€ gekauft. habe nun 2010 ein nebengewerbe als PC-Service eröffnet mit der Absicht mein Gehalt aufzustocken und somit nicht mehr einkommen daraus erziele als unter 300 € im Monat um im Freibetrag zu bleiben. nun meine Frage: kann ich diesen Computer nun in der Steuererklärung für 2011 absetzen lassen? und wie wird das berechnet, was muss ich alles beilegen? ich weis dass man einen Wert in höhe von 50% gewerbliche Nutzung absetzen lassen kann, ohne weitere Angaben zu tätigen. So wie das wenn der Betrag 410€ nicht übersteigt es direkt gezahlt wird und über 410€ auf 3 Jahre gezahlt wird. muss ich da den Beleg beilegen vom Kaufdatum oder den Preis angeben welcher das Gerät jetzt aktuell im Markt wert ist?
hoffe ihr könnt mir helfen.
2 Antworten
Hallo, der PC wird über drei Jahre abgeschrieben, Pro Jahr also 1500 * 50% / 3 = 250€/Jahr. Du kannst also in der Steuererklärung für 2011 250€ als betriebliche Aufwendungen geltend machen. Belege musst du zunächst nicht einreichen, du musst sie aber (10 Jahre?) aufheben, falls eine Betriebsprüfung kommt. Grüße, Oli
Heißt also bei meinem Fall: PC gekauft 01.03.2009 Wert 1500€ (Zinsen da es Ratenkauf war geht ja net?) 50% geschäftliche Nutzung. 1500*0,5 / 3 = 250 /Jahr Rückvergütung im Jahr 2009 = 250 Rückvergütung im Jahr 2010 = 250 Rückvergütung im Jahr 2011 = 250
Also bekomme ich jetzt 250€ raus?
Gut, Vielen Dank für eure Hilfreichen Antworten
noch ne Frage im Anschluss, reicht es die Rechnung als Kopie beizulegen mit nem Beiblatt, wo ich kurz in eigenen Worten beschreibe, für was ich den PC zu 50% geschäftlich nutze? oder reicht, (so wie ich hörte) einfach nur ein Vermerk auf der Rechnung, dass man es für 50% für Geschäftliche Nutzen absetzen lassen möchte?