Möchte Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen - Muss ich Tankquittungen aufbewahren?
Hallo,
ich arbeite für eine Sicherheitsfirma als Wachmann und muss verschiedene Baustellen bewachen. Also kann ich für jeden von meinem Privatfahrzeug gefahrenen Kilometer 30 Cent von der Steuer absetzen, oder?
Ich habe gelesen, dass man keine Tankquittungen vorlegen muss, wenn man im Jahr weniger als 4500 Euro an Fahrtkosten abzusetzen hat, stimmt das oder liege ich da falsch?
Ein Fahrtenbuch muss ich aber wohl führen, was muss da denn alles rein. Auch der Kilometerstand und etwa auch wo genau ich meine Privatfahrten hin mache, das geht doch eigentlich keinem was an.
2 Antworten
Für jeden mit dem Privatfahrzeug zurückgelegten Kilometer lässt sich Fahrtkostenpauschale auch Kilometerpauschale genannt als Werbungskosten nicht ansetzen. In der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar sind nur die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und dem Arbeitsort (Arbeitgeber). Bei wechselnden Einsatzorten müssen diese vom Arbeitgeber bestätigt werden. Tankquittungen müssen nicht vorgelegt werden.
Ich habe gelesen, dass man keine Tankquittungen vorlegen muss, wenn man im Jahr weniger als 4500 Euro an Fahrtkosten abzusetzen hat, stimmt das oder liege ich da falsch?
Es will mir scheinen, dass du damit falsch liegst. Wo hast du das denn gelesen?