Möchte Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen - Muss ich Tankquittungen aufbewahren?

2 Antworten

Für jeden mit dem Privatfahrzeug zurückgelegten Kilometer lässt sich Fahrtkostenpauschale auch Kilometerpauschale genannt als Werbungskosten nicht ansetzen. In der Steuererklärung als Werbungskosten absetzbar sind nur die gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und dem Arbeitsort (Arbeitgeber). Bei wechselnden Einsatzorten müssen diese vom Arbeitgeber bestätigt werden. Tankquittungen müssen nicht vorgelegt werden.

Ich habe gelesen, dass man keine Tankquittungen vorlegen muss, wenn man im Jahr weniger als 4500 Euro an Fahrtkosten abzusetzen hat, stimmt das oder liege ich da falsch?

Es will mir scheinen, dass du damit falsch liegst. Wo hast du das denn gelesen?