Was genau kann ich bei einem Pflicht-Auslandssemester absetzen?

1 Antwort

Hast du belege über die tatsächlichen Kosten? Die würde ich einreichen. Eine Aufstellung über die gesamten Studienkosten machen und den Betrag in Anlage N unter Fortbildungskosten angeben. Und nicht einknicken wenn das FA die Kosten nicht anerkennen will, weil es Privatvergnügen unterstellt. Die Ämter beugen das Recht nämlich gerne zu Ungunsten der Steuerzahler, bis sie von der Gerichtsbarkeit eines Besseren belehrt werden.