Doppelte Haushaltsführung, Einwohnermeldeamt Hilfe bitte!?

Hallo liebe Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Ähnliche Fragen wurden dazu schon gestellt aber ich hoffe ihr könnt mir ausführlichere Antworten geben.

Kurz zu meiner Frage: Ich komme aus Berlin und wohne auch mit meiner Freundin in Berlin zusammen. Ich habe jetzt eine Stelle in Düsseldorf angenommen und mein Plan ist es unter der Woche in Düsseldorf zu arbeiten und in Berlin weiterhin die Wohnung mit meiner Freundin zu behalten.

Jetzt kommt das Thema doppelte Haushaltsführung in Spiel. Ich dachte ich behalte Berlin als Erstwohnsitz und Düsseldorf als Zweitwohnsitz, um dann Fahrten, Miete etc. steuerlich abzusetzen, da ich meinen Lebensmittelpunkt nunmal in Berlin habe, da ich in Düsseldorf wirklich nur zum arbeiten bin und dort auch niemanden kenne. Ein netter Herr von Einwohnermeldeamt sagte mir nun, dass man sich im Einwohnermeldeamt Düsseldorf meinen Arbeitsvertrag anschauen würde (ist das überhaupt rechtens?) und man dann bei einem 48 Std. Arbeitsvertrag davon ausgehen würde, dass ich über 50% der Kalendertage in DDorf verbringen würde und deshalb automatisch mein Lebensmittelpunkt in DDorf definiert werden würde und ich somit Ddorf als Hauptwohnsitz anmelden müsse.

Jetzt bin ich ehrlich gesagt ganz schön verwirrt, da ich im Internet dazu völlig unterschiedliche Aussagen gefunden habe.

  1. Was stimmt denn nun? Kann ich meinen Arbeitsort (Düsseldorf) als Zweitwohnsitz anmelden, auch wenn ich dort häufiger und nur am Wochenende zuhause (Berlin) bin? Oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ( da es wohl in Bayern diese Kalendertageregelung gibt).
  1. Spielt es für das Finanzamt überhaupt irgendeine Rolle, was auf meinem Perso mit Erst-und Zweitwohnsitz steht, oder definieren die das am Ende nochmal selber und das ist gerade einfach nur ein behördliches Missverständnis?

Ich hoffe Ihr könnt mir da helfen, bin echt verunsichert.

Liebe Grüße,

Niklas

Arbeit, doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung: Wie Untervermietung eigener Wohnung an Partnerin steuerlich berücksichtigen?

Hallo,

seit September 2016 habe ich eine berufliche Zweitwohnung im Ort meiner Arbeitsstätte nahe Köln. Meinen Erstwohnsitz habe ich seit über 10 Jahren in München, da dort nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist (Partnerin, Freundeskreis etc.). Ich fahre fast jedes Wochenende nach München zu meiner Partnerin. Sie ist 3 Monate vor Aufnahme meiner Tätigkeit bei Köln aus Ihrer Weg zu mir in meine Wohnung gezogen, wo wir seither meinen bestehenden Hausstand gemeinsam nutzen. Während der Probezeit habe ich zunächst eine kleine möblierte Wohnung am Tätigkeitsort bewohnt und danach ein Mini-Apartment (21 qm) bezogen und günstig eingerichtet.

Meine Partnerin (sie ist Juristin) hat auf einen Untermietvertrag mit mir bestanden, um im Falle von Beziehungs-Problemen nicht vor die Tür gesetzt werden zu können. Es läuft jedoch glücklicherweise sehr gut und wir verbringen fast jedes Wochenende in unserer Wohnung in München, an der ich mich auch mit 15% beteilige.

Als Hauptmieter zahle ich nach wie vor die Miete an den Vermieter. Sie überweist mir die Untermiete und ich überweise ihr die 15% zurück. WIr machen es so, damit anhand der Überweisung meine Beteiligung sichtbar und belegbar wird.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich tatsächlich die Miete, die mir meine Freundin überweist, als Mieteinnahme (Einnahme aus Vermietung und Verpachtung) in der Steuererklärung angeben muss. Denn ich zahle die Miete ja selber an den Vermieter, so dass es ein Nullsummenspiel ist und ich demnach keine tatsächlichen Einnahmen daraus habe. Im Gegenteil zahle ich ja sogar die 15% Anteil.

Ich wäre über eine klärende Antwort dazu, wie ich es am besten handhaben kann und muss sehr dankbar.

Steuererklärung, doppelte Haushaltsführung, Untervermietung, Untermiete
Ich werde meinen Lebensmittelpunkt verlagern, kann ich die Umzugskostenpauschale geltend machen?

Hallo,

Beending der Doppelten Haushaltsführung,

berufsbedingt habe ich in Hamburg eine Zweitwohnung bezogen. Mein Hauptwohnsitz ist in Aachen. Die gesamten Kosten kann für die Begründung des Hauptwohnsites (Wohnungssuche, Unterkunft, Hausrat, Verpflegunsmehraufwendungen etc.) kann ich also im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.

Nach erfolgreich abgelaufener Probezeit möchte ich nun endgültig nach Hamburg ziehen und dort also meinen Hauptwohnsitz einrichten. Die Zweitwohnung bei der es sich um eine kleine möblierte Wohnung gehandelt hat, werde ich aufgeben.

So wie ich verstehe kann ich die ganzen Kosten die für die Begründung, der Beendigung oder des Wechsels einer Doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Dies bedeutet Kosten des Umzugs von der Zweitwohnung nach der neuen Hauptwohnung in Aachen sowie die Kosten für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die neue Hauptwohnung in hamburg. Ist dies korrekt?

Des Weiteren habe ich aber gelesen, dass die Umzugskostenpauschale im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt wird.

Das heisst es würde in meinem Fall alle kosten wie oben beschrieben anerkannt werden, mit der Ausnahme allerdings das eine Werbungskostenpauschale nicht in Ansatz gebracht werden kann.

Sind alle Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu deklarieren oder muss ich die Umzugskosten für die Verlagerung des bisherigen lebensmittelpunktes separat geltend machen?

vielen dank im voraus.

Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung
Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

Nachzahlung, Arbeitsplatz, doppelte Haushaltsführung, Steuernachzahlung
Doppelte Haushaltsführung Finanzamt schnüffelt rum

Guten Tag. Ich bin Single und männlich. Am 01012006 habe ich einen beruflich veranlassten zweiten Haushalt begründet. Ich bin am 01.01.2006 von Thüringen in das Ruhrgebiet gegangen um zu arbeiten. Im Haus meiner Eltern habe ich eine eigene Wohnung. Ich zahle die Miete per Überweisung. Mietvertrag haben wir gemacht. Die doppelte Haushaltsführung wurde 2006, 2007 und 2008 relativ problemlos anerkannt. Am Beschäftigungsort habe ich in der Zeit zwei Wohnungen gehabt, also ich bin ein mal umgezogen. Keine Probleme. Am 01.01.2009 bin ich in eine Wohngemeinschaft mit einer Frau gezogen,mit Untermietvertrag und allem drum und drann. Dann ging es los. Nach Abgabe der Erklärung in 2010 viele Nachfragen und Belege wollten Sie sehen. Letztendlich kam ein positiver Bescheid im Dez 2010. Am 31.01.2011 Anruf auf dem AB:"FA XY Herr XY bitte rufen Sie mich zurück!" Habe ich am 01.02.2011 gemacht. Die wollten einen Besichtigungstermin machen. Es liegen Erkenntnise vor, dass meine Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Dann hat man mir am Telefon gedroht man würde die Bewohner unsere Hauses zu "unserem" Verhältnis usw. befragen. Er FA hat dann auch zugegen das der Ermittlungsdienst schon bei uns im Haus war und Erkenntnisse vorliegen, dass die Mitbewohnerin meine Lebensgefährtin wäre. Ich habe die Besichtigung abgelehnt. Eingriff in die Privatsphäre. Jetzt soll ein ablehnender Bescheid kommen

Steuern, werbungskosten, doppelte Haushaltsführung

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