Vermögensberater von der Steuer absetzen?

1 Antwort

In Deinem Fall nicht.

Die Vermögensberaterkosten wären vielleicht als Werbungskosten für Kapitaleinkünfte qualifiziert, aber der Gesetzgeber hat 2009 anstelle von Werbungskosten(pauschale) einen Sparerpauschbetrag von € 801 eingeführt. Höhere Werbungskosten werden also nicht berücksichtigt.

Dem ist aber vielleicht noch hinzuzufügen, dass der Fragesteller die Kosten eines Vermögensberaters ganz vermeiden oder auf eine einmalige Beratung reduzieren kann, wenn er sich einen langjährig erfolgreichen, flexiblen und international anlegenden Mischfonds selbst sucht oder sich einen solchen von einem Honrarberater empfehlen lässt.

Einen solchen Fonds kann man viele Jahre lang ohne umzuschichten behalten.

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Höhere Werbungskosten werden also nicht berücksichtigt.

Man sollte aber diese Pressemitteilung beachten:

http://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/werbungskosten-bei-abgeltungsteuer_166_165620.html

Trotzdem wären die Kosten hier auch nicht als WK absetzbar, da sich die Vermögensberatung wohl auf der steuerlich irrelevanten Vermögensebene abspielt und nicht auf der Einkünfteebene.

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@EnnoBecker

Danke für Deinen Hinweis für den Fall der Günstigerprüfung, zu dem allerdings noch die Revisionsentscheidung des BFH aussteht (sofern das FA die Revision beantragt).

Bei einer Honorarberatung erfolgt die Vermögensberatung eher nicht auf der Vermögensebene oder?

Wenn die Beratung auf der Vermögensebene stattfindet und zwar nicht erst seit 2009, dann dürfte dieser Fall interessant sein (Zitat):

Berücksichtigung einer “Vorabverwaltungsgebühr” als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen: Die Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Jahr 2007 im Rahmen eines über 30 Jahre laufenden Anlageprogramms ist kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (FG Niedersachsen 12.9.12, 4 K 316/10 , BFH VIII R 44/12)

gefunden bei www.einspruch-aktuell.de vom 22.02.2013.

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@LittleArrow

Bei einer Honorarberatung erfolgt die Vermögensberatung eher nicht auf der Vermögensebene oder?

Das bringt mich auf was. Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass ein FG entschieden hat, dass man die Aufwendungen - notfalls im Schätzungswege - aufteilen kann/soll. Ich bin dem aber nie nachgegangen.

Das von dir angebotene Urteil wäre ja schon der nächste Schritt, aber interessant vielleicht auch für die Frage der Bezahlung der Basiskrankenversicherung für mehrere Jahre.

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