Kann man bei Anzugspflicht im Beruf die Kosten für den Erwerb von der Steuer absetzen?

3 Antworten

die finanzämter erkennen nur spezifische Arbeitskleidung (z. B. der „Blaumann“, nicht aber die „Alltagskleidung“ der Bankangestellten) an. Ohne konkreten Einzelnachweis erkennt das Finanzamt bei typischer Berufskleidung bestimmter Berufsgruppen regelmäßig max. 100 € an.

Anzüge fallen aber unter Alltagskleidung.

Die Finanzämter erkennen das nicht als Werbungskosten an, als typische berufskleidung wird das in der Regel abgelehnt.

Typische Arbeitskleidung wie ein Labormantel oder eine Kochmütze können natürlich als Werbungskosten für die entsprechenden Berufe anerkannt werden.

Anzug wird nichts werden !!. Finanzamt argumentiert so die Ablehnung, man kann ihn ebenso privat tragen.