Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten
Hallo,
ich setze mich gerade das erste Mal mit meiner Steuererklärung auseinander und habe nun einige Fragen. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Schon mal vielen Dank für eure Mühe!
Ich möchte meine MSc-Studiumskosten geltend machen! Dies ist als Werbungskosten rückwirkend für 4 Jahre möglich, da es sich bei dem MSc-Studium (nach einem BSc-Studium) um eine Weiterbildung handelte. Studiumsbeginn des MSc-Studiums war April 2010. Für die Jahre 2010-2012 muss ich also nun rückwirkend Verlustvorträge anfertigen.
Im März 2013 habe ich (direkt nach Ende des MSc-Studiums) begonnen zu arbeiten und habe steuern bezahlt. Zu den Verlustvorträgen kommt also die Einkommenssteuererklärung für 2013.
Hier nun meine Fragen:
- Wie kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass es sich bei dem MSc-Studium um eine Weiterbildungsmaßnahme handelt.
- Gilt auch für die Jahre 2010-2012 einen Werbungskostenpauschale von 960 Euro pro Jahr?
- Während des MSc-Studiums habe ich immer gejobbt (verdienste lagen stets unter dem Steuerfreibetrag). Muss ich diese Verdienste angeben? Ist das Anfertigen von Verlustvorträgen wohlmöglich sogar überflüssig, wenn die jährlichen Einnahmen durch die Jobs die Studiumsausgaben im entsprochenen Jahr überschritten?
- Muss ich Ausgaben die ich als Werbungskosten geltend machen möchte belegen oder ist dies erst auf Anfrage nötig. Falls es direkt nötig ist: wie mache ich das, wenn ich meine Steuererklärung ausschließlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln möchte?
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
OK, habe selber eine Antwort gefunden: Nur wenn nach dem horizontalen Ausgleich (Verrechnen von Einnahmen und Studiumskosten (bzw. Werbungskostenpauschabetrag) eines Jahres) ein negativer Betrag über bleibt (Ausgaben (Werbungskostenpauschalbetrag) höher als Einnahmen) kann man diesen Betrag in einem Verlustvortrag dem Finanzamt mitteilen (beim Zweitstudium auch 4 Jahre rückwirkend) und ihn dann wenn man später Steuern bezahlt hat als Werbungskosten geltend machen. Ich habe während des Studiums immer gearbeitet. Einnahmen waren höher als Ausgaben. Mir hilft das ganze als nicht! Belege muss man bei der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt erst auf Anfrage nachreichen. Grüße!
Kurz und knapp würde ich sagen, dass du einfach mal einen Steuerberater fragen solltest. Der kann dir am besten weiterhelfen denke ich.
Hallo frefrafru, ich bin in Steuerfragen nicht die optimalste Person hier im Forum, kann dich deshalb nur bitten, dich noch ein- zwei Tage ( wg. Wochenende) zu gedulden. Den Steuerberater zu konsultieren bleibt dir dann immer noch.
Hier im Forum sind schon einige Fachleute die dir sicher weiter helfen könnten.
Schönes WE ! K.
Den Steuerberate lasse ich erst einmal raus. Solche Vorschläge sind natürlich keine wirkliche Hilfe!
Tja, da weiß ich nun auch nicht.
Vielen Dank, gedulden werde ich mich natürlich. Den Steuerberate lasse ich erst einmal raus. Solche Vorschläge sind natürlich keine wirkliche Hilfe!