Erste Steuererklärung nach Studium (Master): anrechnung von Studiumskosten

2 Antworten

OK, habe selber eine Antwort gefunden: Nur wenn nach dem horizontalen Ausgleich (Verrechnen von Einnahmen und Studiumskosten (bzw. Werbungskostenpauschabetrag) eines Jahres) ein negativer Betrag über bleibt (Ausgaben (Werbungskostenpauschalbetrag) höher als Einnahmen) kann man diesen Betrag in einem Verlustvortrag dem Finanzamt mitteilen (beim Zweitstudium auch 4 Jahre rückwirkend) und ihn dann wenn man später Steuern bezahlt hat als Werbungskosten geltend machen. Ich habe während des Studiums immer gearbeitet. Einnahmen waren höher als Ausgaben. Mir hilft das ganze als nicht! Belege muss man bei der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt erst auf Anfrage nachreichen. Grüße!

Kurz und knapp würde ich sagen, dass du einfach mal einen Steuerberater fragen solltest. Der kann dir am besten weiterhelfen denke ich.

Hallo frefrafru, ich bin in Steuerfragen nicht die optimalste Person hier im Forum, kann dich deshalb nur bitten, dich noch ein- zwei Tage ( wg. Wochenende) zu gedulden. Den Steuerberater zu konsultieren bleibt dir dann immer noch.

Hier im Forum sind schon einige Fachleute die dir sicher weiter helfen könnten.

Schönes WE ! K.

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Vielen Dank, gedulden werde ich mich natürlich. Den Steuerberate lasse ich erst einmal raus. Solche Vorschläge sind natürlich keine wirkliche Hilfe!

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@frefrafru

Den Steuerberate lasse ich erst einmal raus. Solche Vorschläge sind natürlich keine wirkliche Hilfe!

Tja, da weiß ich nun auch nicht.

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