Kann man Spritkosten zur Schule wenn man Kind dort hinfährt als Werbungskosten absetzen?

2 Antworten

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Nein, kann man nicht. Kinder sind nicht beruflich veranlasst und somit Privatvergnügen.

Privatvergnügen ist nur abzugsfähig wenn es Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung ist. Das mag für Kinder zutreffen, jedoch nicht im steuerlichen Sinne.

Und selbst wenn man sein Kind zur Schule fährt, damit es dort arbeitet, fiele eine WK-Abzug fort. Denn dann sind es Einkünfte des Kindes, dann hätten wir Drittaufwand.

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