Doppelte Haushaltsführung bei Untermiete

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Belasse doch Deinen Erstwohnsitz an dem bisherigen Wohnort und nehme den Zweitwohnsitz am neuen Arbeitsort, dann gibt es bei der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung keinerlei Probleme. Schon die Tatsache, dass Du nur zur Untermiete wohnen willst verbietet es ja die bisherige Wohnung aufzulösen, oder willst Du deine Möbel verschrotten?

Einem Finanzbeamten zu erklären, dass die Freundin einen Untermietvertrag mit Dir geschlossen hat wird allerdings Kopfschütteln hervorrufen. In diesem Fall müsstest Du nämlich die Einnahmen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Auch Deine Überlegung sich später bei der Freundin zur Untermiete einzunisten ist wenig plausibel.