Dienstreise / Reisekostenpauschale

3 Antworten

Hallo, ich bin keine vom Fach Steuer aber rein logisch betrachtet würde ich meinen, dass es gleichgültig ist mit wessen Fahrzeug Du deine Dienstreisen gemacht hast.

Setz die Kosten so an, als ob Du diese Fahrten mit deinem eigenen PKW durchgeführt hast. Irgendwie musst Du ja dort hingekommen sein, auch wenn es mit dem Fahrrad gewesen sein sollte ;-)) Bei Pendlern ist es doch auch schnuppe, ob selbst gefahren oder als Mitfahrer ! K.

hpskiel 
Fragesteller
 07.09.2013, 18:07

Danke für Deine Antwort aber bei einer Dienstreise ist es leider nicht egal ob Du mit mit dem Auto oder Fahrrad fährst . Die ist bei der Entfernungspauschale vollkommen egal mit welchem Fahrzeug man fährt .

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Meiner unmaßgeblichen Meinung nach kann man die Kilometerpauschale auch bei einem zur offiziellen beruflichen Nutzung überlassenen fremden PKW ansetzen. Im Steuerformular das richtige KFZ-Kennzeichen eintragen. Ungefragt muss man ja nicht jedem die Information aufzwingen, dass es sich um den PKW vom Sohn handelt.

In jedem Fall muss eine vom Fahrzeughalter unterschriebene Erklärung vorhanden sein, die dem Vater erlaubt das Fahrzeug für berufliche Auswärtstätigkeiten auf eigene Kosten zu benutzen und dass der Vater im Schadensfall für alle Schäden aufkommen muss. Diese Bestätigung natürlich erst auf Verlangen beim Finanzamt vorzeigen!

Es werden sich aber bestimmt noch Fachleute zu Wort melden, die sich mit dieser Materie besser auskennen.

vulkanismus  07.09.2013, 06:57

Aha, wie oft hat Deiner merkwürdigen Meinung nach das Finanzamt eine Bestätigung verlangt ?

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Die Absetzung von Fahrtkosten für dienstliche Reisen ist per Lohnsteuerrichtlinie mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz geregelt. Dort ist nicht gefordert, daß ein Pkw, mit dem dienstliche Km zurückgelegt werden, auch Dein eigener Pkw ist.

Es werden daher alle Reiseaufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, angesetzt. Du kannst die Kennzeichen der verwendeten Pkw zusätzlich auflisten, damit klar ist, daß hier verschiedene Fahrzeuge benutzt wurden.

Lies beispielsweise hier: http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2011/r9.5.html

hpskiel 
Fragesteller
 07.09.2013, 18:09

Danke für Deine Antwort . Ich denke genauso wie Du aber das Finanzamt ist anderer Meinung. Ich suche nach einen Urteil oder Gesetzestext welche ich in meinem Einspruch verwenden kann

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gandalf94305  07.09.2013, 18:25
@hpskiel

Du kannst auch ein Fahrzeug verwenden, das Dir zur Nutzung überlassen wurde. Laß doch das Finanzamt erst mal darlegen, warum das nicht geht. Wo steht das denn?

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gandalf94305  07.09.2013, 18:32
@hpskiel

Es gibt zwei Fälle:

  • Nicht abziehbarer Aufwand von Dritten: wenn Du einfach ein fremdes Fahrzeug nutzt, ohne dafür Kosten zu haben, d.h. ein Dritter alle Kosten trägt, kann die km-Pauschale nicht angesetzt werden.

  • Fahrzeug zur dienstlichen Nutzung überlassen: dann trägst Du anteilige Kosten für die Nutzung und hast damit auch das Recht, die gefahrenen km abzusetzen.

Ich nehme an, daß die Nutzung des Pkw des Sohnes nicht unentgeltlich erfolgte, sondern Du ihm einen gewissen Betrag (90 Fahrten sind ja durchaus signifikant) dafür gegeben hast. Dies sollte bestätigt werden und dann hast Du mit dem Finanzamt eigentlich auch keine Probleme mehr.

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