Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst
Finanzamt akzeptiert komplette Fortbildung neben dem Beruf nicht an!?

Hallo Zusammen, ich habe einen festen Job und mache neben dem Beruf an einer Abenduni eine Fortbildung zum Betriebswirt. Ich habe in meiner Steuererklärung die - Fortbildungskosten (Kursgebühren) - Fahrkosten zur Lehrveranstaltungen - Fahrkosten Lerngemeinschaft normal geltend gemacht. Das Finanzamt hat aber komplett alles abgelehnt. - Die Kursgebühren wurden komplett nicht berücksichtigt, eine Begründung ist nicht im Bescheid. - Fahrkosten hat das Finanzamt auf 5 km reduziert und akzeptiert. Obwohl ich von der Arbeit zur Vorlesung 30 km fahre. - Lerngemeinschaft wurde auch nicht akzeptiert, mit der Begründung. „Die Aufwendung für die Lerng. wurden nicht anerkannt, da eine ausschließlich berufliche Veranlassung nicht nachgewiesen wurden konnte. Es wurden keine Angaben über Beginn, Dauer und Inhalt bzw. Ausbildungsstand der einzelnen Treffen gemacht" Sollte hier zu sagen, dass ich die Lerngemeinschaft sehr detailliert aufgelistet hatte mit Fach, Datum, Wo und Unterschriften.

Der Knaller ist: Ein Arbeitskollege von mir, macht die gleiche Fortbildung, bei Ihm wurde alles akzeptiert ohne Nachfragen vom GLEICHEN Sachbearbeiter! Das ist doch eine Frechheit vom Finanzamt!

Meine Frage: Selber Einspruch oder Steuerberater? Mir Fehlt die Zeit und das nötige Fachwissen, Eure Empfehlungen? Vielen Dank Im Voraus.

Finanzamt, Fortbildung, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Absetzen von Fahrtkosten für Praktikum bei verspäteter Anmeldung?

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung bzw. Verlustfeststellung für 2015. Es geht um die Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand während des Praktikums, wo der Wohnsitz spät angemeldet war.

Sachverhalt:

Beruf in 2015: Student (Ausländer)

Zweitstudium: vollzeitiges Masterstudium in Stadt A angefangen in 2013

vorherige Steuererklärungen: Verluste aufgrund des Zweitstudiums wurden anerkannt und vermerkt.

Tätigkeiten:

13.04 – 11.09: Praktikum in Stadt B (keine Steuer bezahlt) – weniger als 6 Monaten, falls es etwas für Meldepflicht in Stadt B (in Bayern) macht

13.09 – 31.12: Masterarbeit in Stadt B (keine Steuer bezahlt)

Wohnsitz:

01.01 – 25.09: Stadt A (auch wo der Uni – erste Tätigkeitsstaat ist)

26.09 (Einzug) – 31.12: Stadt B (ca. 400 KM entfernt von Stadt A). Nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sondern umgemeldet.

Normaler Mietvertrag in Stadt B mit Arbeitsförderungszentrum (falls es ein Unterschied macht) vorhanden von 01.04 bis 30.09 und danach mit Verlängerungen bis Ende 2015. Tatsächlicher Einzug war am 12.04.

Spät angemeldet, weil ich über Meldepflicht damals nicht wusste...

Jetzt meine Fragen:

1. Wie kann ich die Fahrtkosten ab dem gemeldeten Einzugsdatum (26.09) bis 31.12 von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit), weil es sich um eine Masterarbeit handelt.

2. Wie kann ich die Fahrtkosten von 13.04 bis 25.09 (vor der Anmeldung) von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit) oder nur Hinweg oder gar nichts, weil ich spät gemeldet habe und theoretisch in Stadt A gewohnt habe? Hier habe ich Angst, dass ich schlafenden Hunde wecken kann...

3. Wie kann ich den Verpflegungsaufwand für 3 Monaten absetzen? Von tatsächlichen Anfang bzw. Einzug - 13.04 bis 3 Monaten oder am besten von angemeldeten Einzugsdatum - 26.09 bis 3 Monaten? Ich vermute, es ist abhängig von der Antwort auf die vorherige Frage.

4. Ist es möglich, die Umzugskosten ganz normal von 26.09 abzusetzen?

5. Darf ich überhaupt Wochenendheimfahrten (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab.

6. Darf ich die Miete von dem Wohnsitz in Stadt B (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab aber ein Mietvertrag vorhanden ist.  

Viel Text, sorry :)

Antworten auf die erste 3 Fragen werden auch erstens ausreichend, wenn ihr kein Bock hat, alle Fragen zu antworten...

Danke schon mal fürs lesen des Textes und ich bedanke mich vielmals vorab für die Antworten. Ich bitte den Schreib- und Grammatikfehlern zu entschuldigen. Mein Deutsch ist leider nicht so gut...

Verlustvortrag, werbungskosten, Fahrtkosten, Praktikum
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale