EkSt-Erklärung, Werbungskosten: Kaufdatum oder Nutzungsdatum massgeblich?

2 Antworten

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Ich würde sie hiernach in 2013 einsetzen:

§ 11 Einkommenssteuergesetz

Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

Aber das wäre eben nicht so optimal für mich. Im Zweifelsfall kaufe ich es also im nächsten Jahr ;)

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@exifdata

Im Zweifelsfall kaufe ich es also im nächsten Jahr ;)

Und schon hast du einen "Steuertrick" gelernt.

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Jetzt muss ich noch mal nachhaken: In § 11 Einkommenssteuergesetz steht aber sinngemäss auch:

Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die vom Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, geleistet werden, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (§ 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 EStG).

Die Jahreskarte für 2014 würde ja wirtschaftlich definitiv für das Jahr 2014 gelten. Und wenn ich also die Jahreskarte im Dezember kaufe, so fällt das IMHO unter "kurze Zeit vor Beginn des Kalenderjahres" und ich kann somit die Jahreskarte die ich heute kaufe problemlos für das Steuerjahr 2014 absetzen - wenn ich das will. Siehe auch http://openjur.de/u/350055.html

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@exifdata

Ja.

Die Frage ist aber, ob die Ausgabe für die Jahreskarte eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ist. In deinem verlinkten Beispiel hat es das FG bejaht. Im Zweifel müsstest du aber selbst klagen, wenn das Finanzamt das nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ansieht.

Da würde ich sicherheitshalber lieber die paar Tage warten.

"kurze Zeit" - das meint im Allgemeinen eine Zeit von 10 Tagen. Innerhalb dieser Zeit müssen die Ausgaben fällig sein und auch bezahlt werden. Man redet von der 2x10-Tage-Regel. Kaufst du die Karte heute, wird es aufkeinen Fall klappen.

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@EnnoBecker

Ja, dann warte ich lieber. Nicht, dass nach einem Jahr doch noch jemand beim Finanzamt sich das Kaufdatum afu dem Beleg genauer anschaut.

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Der Abzug erfolgt durch den Ansatz der Entfernungspauschale.

Nur in Sonderfällen sind die tatsächlichen Kosten maßgeblich.

Sind denn die Kosten für den ÖPNV wirklich höher als 30 Ct. Pro Entfernungskilometer?

Sind denn die Kosten für den ÖPNV wirklich höher als 30 Ct. Pro Entfernungskilometer?

Ja. Zwar nicht extrem höher, aber die tatsächlichen Kosten liegen über dem, was mir die Entfernungspauschale einbrächte. Noch deutlicher wäre es, wenn ich jeden Monat eine Monatskarte kaufen und diese absetzen würde. Bei der Jahreskarte bekommt man nämlich zwei Monate "gratis".

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@exifdata

Die Regelung kenne ich auch aus Berlin.

Es gibt natürlich die Version mit Zufluss/Abfluss.

wenn ich in 2013 2 mal die Kosten habe, sind ja die 1.000,- auf jeden Fall überschritten, die man als Pauschale hat. In 2014 sind dann keine Kosten abzugsfähig udn die Pauschale wird in Ansatz gebracht.

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@wfwbinder

Also in Berlin muss man weiter als 10 km fahren, damit die EP günstiger ist als die BVG-Karte.

230 Tage x ,30 Euro/km x 10 km =690 Euro (km kürzt sich raus, Tage ist keine Einheit)

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@wfwbinder

Ich wohne zwar nicht in Berlin, aber bei mir sind es eben auch "nur" 11 km einfacher Weg.

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@wfwbinder

Ich muss jetzt nochmal hachhaken, da dies ja wie ein Steuerschlupfloch klingt. - Zweimal Kosten für 2013 absetzen (da zwei Jahreskarten gekauft wurden, jedoch für unterschiedliche Jahre) - Für 2014 die normale Entfernungspauschale ansetzen

Mal ehrlich, das kann doch nicht funktionieren, oder?

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@exifdata

Zweimal Kosten für 2013 absetzen (da zwei Jahreskarten gekauft wurden

Genau so sieht es aus. Du wirst hier noch zum kleinen KONZ :-)

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